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Kifög Zerbst mit Urteil nicht zufrieden

Andreas Dittmann (SPD) ist mit dem Urteil über das Kinderföderungsgesetz unzufrieden. Er machte sich im Zerbster Stadtrat Luft.

10.11.2015, 10:26

Zerbst (dap) l „Es ist ein Urteil, über das sich niemand wirklich freuen kann.“ Mit diesen Worten kommentierte Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) im Stadtrat das aktuelle Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Kinderförderungsgesetz (KiföG). So ist das Land nun gefordert, die Finanzierung der Kinderbetreuung ordentlich zu regeln. Ob in der Folge zukünftig die Gebühren für die Eltern steigen oder sinken, ist bislang allerdings unklar.

Deutlich hingegen wurde derweil mit der Urteilsbegründung, dass das Gericht eine Verletzung des Artikels 28 des Grundgesetzes zur kommunalen Selbstverwaltung nicht geprüft hat. „Begründet wurde dies damit, dass die Landesverfassung Sachsen-Anhalts den Gemeinden keinen besonderen Stellenwert gegenüber den Landkreisen beimisst“, berichtete Dittmann von einer möglichen Verfassungsklage vor dem Bundesgerichtshof, die derzeit durch den Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag geprüft werde. „Bei positiver Klageprüfung beabsichtige ich, die Bereitschaft der Stadt Zerbst zum Klagebeitritt zu erklären.“ Die erforderliche Beschlussvorlage werde in dem Fall auf der kommenden Stadtratssitzung nachgereicht.

Mit Blick auf das jetzt gefällte Urteil äußerte der Bürgermeister zudem die Hoffnung, dass das zuständige Amt beim Landkreis nun die Schlussfolgerung zieht, die ihm übertragene Aufgabe mit aktiven Tun zu füllen und nicht nur die Kommunen zu beschäftigen. Dittmann dachte unter anderem an die Erhöhung der Platzkapazitäten in der Stadt.