1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. 20-Jähriger schlägt Arzt zusammen

Prozess 20-Jähriger schlägt Arzt zusammen

Weil er in der Praxis warten musste, wurde ein 20-jähriger Osterburger handgreiflich. Er schlug den Arzt zusammen.

Von Wolfgang Biermann 10.02.2016, 23:01

Stendal l Der Fall hat nicht nur in Osterburg, sondern in der ganzen Region für Aufsehen gesorgt: Am Morgen des 16. November vorigen Jahres ist ein niedergelassener Arzt im Treppenhaus seiner Praxis vom Vater eines Kleinkindes zusammengeschlagen worden, weil die Praxis überfüllt war und dieser warten sollte. Außerdem war der Arzt von dem Täter und dessen Mutter massiv beleidigt worden. Der Mediziner trug durch die brutale Attacke eine stark blutende Nasenwunde und einen Nasenbeinbruch davon.

Am Montag hat das Amtsgericht diesen Fall verhandelt und am Ende einen 20-jährigen Biesestädter wegen Körperverletzung und Beleidigung nach Jugendrecht zu einem halben Jahr Jugendstrafe verurteilt. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Rainer Mählenhoff setzte die Strafe für den rechtlich als Heranwachsender geltenden Angeklagten für zwei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der Angeklagte dem Opfer 1200 Euro als Schmerzensgeld zahlen.

Ein Arzt, der anderen Menschen helfen will und von dem man selbst Hilfe erwartet, darf nichts auf die Nase kriegen.“ Wer das tue, müsse mit Sanktionen rechnen, hieß es in der Urteilsbegründung. Als Erwachsener hätte der Angeklagte mindestens ein Jahr Gefängnis bekommen – ohne Bewährung. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte berücksichtigt, dass der Angeklagte zur Tatzeit, gleichwohl schon 20 Jahre alt, noch unselbständig war und unter Kuratel seiner Mutter stand. In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin angesichts der Tat vom „Beginn des Endes der Zivilisation“. Bei dem umfassend geständigen Angeklagten handelt es sich um einen Auszubildenden in der Security-Branche. Er hatte angegeben, dass er in Begleitung seiner Mutter mit seinem eigenen kranken Kind vertretungsweise bei dem ihm bislang unbekannten Arzt war, um das Kind behandeln zu lassen. Ein Notfall war es indes nicht. Wegen Überfüllung durch Patienten war die im Treppenhaus befindliche Eingangstür zur Praxis geschlossen. Eine Lampe signalisierte: „Bitte warten, Sie werden hereingerufen.“ Die Mutter des Angeklagten nutzte den Weggang eines Patienten, um sich Zutritt zur Praxis und sich selbst Luft über den ihrer Meinung nach unhaltbaren Zustand zu schaffen. Der Arzt kam hinzu und versuchte die Sache zu klären. Er bat sie, kurzzeitig im Treppenhaus zu warten, er würde das Kind, das sich im Kinderwagen befand und ganz ruhig verhielt, nach einiger Wartezeit behandeln. Das gefiel der Mutter des Angeklagten aber nicht. Vom Treppenflur aus fielen derbe Schimpfworte, die der Arzt hörte. Er habe sich deshalb die Personalien geben lassen wollen, wie der 45-jährige Mediziner als Zeuge im Prozess aussagte. Er musste sich aber weitere Beschimpfungen sowohl von der Mutter des Angeklagten als auch von diesem selbst anhören. „Schwuchtel“ war wohl noch das Harmloseste. Dann hat der Angeklagte zugeschlagen – zweimal. Und als der Arzt auf den Hof flüchtete, hat er noch weitere Schläge nachgesetzt. „Ich hatte mich nicht unter Kontrolle. Ich war später entsetzt von mir selbst“, sagte der Angeklagte und entschuldigte sich bei dem Mediziner: „Es tut mir unendlich leid.“

Zu seiner Entlastung gab er an, dass der Arzt die Tür zugehalten und zudem seine Mutter mit zwei Fingern derb gestupst hätte. So etwas würde er nie tun, sagte der Arzt im Zeugenstand. Er habe nur von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und die beiden der Praxis verwiesen. So etwas sei ihm in seiner 15-jährigen Praxis bislang noch nicht vorgekommen. Schmerzensgeld wolle er „nicht unbedingt“. Vielmehr solle der Angeklagte lernen, sich an Normen zu halten. Auf eine vom Arzt angeregte Auflage zur Verrichtung gemeinnütziger Arbeit verzichtete das Gericht, weil das mit der Ausbildung des Angeklagten in Hamburg zeitlich nicht vereinbar sei. Die Mutter ist inzwischen selbst wegen Beleidigung des Arztes rechtskräftig verurteilt worden. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen und mit Zugangskontrolle direkt vor dem Gerichtssaal statt, weil dem Angeklagten der Ruf vorauseilte, ein renitenter „Reichsbürger“ zu sein, der geltende Gesetze und die Justiz nicht anerkenne. Doch die Befürchtungen erwiesen sich als unbegründet.