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Apenbzurg Klage bedeutet nicht das Aus

Die Klage eines Ratsmitglied hat auf das Bodenordnungsverfahren in Apenburg nur aufschiebende Wirkung.

Von Walter Mogk 01.12.2016, 20:00

Apenburg l Für das geplante Bodenordnungsverfahren in der Apenburger Feldlage gibt es trotz der von Ratsmitglied Joachim Rieseberg eingereichten Klage weiterhin Hoffnung. Wie Wilfried Schröder vom Sachgebiet Flurneuordnung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark der Volksstimme auf Anfrage mitteilte, stehe das Verfahren keineswegs vor dem Aus, wie von der Gemeinde befürchtet. „Der Einleitungsbeschluss erfährt lediglich durch Widersprüche und Klage eine Überprüfung im Rechtsmittelverfahren“, erklärte er. Das ALFF werde die Entscheidung des Gerichts abwarten.

Die Klage Riesebergs hatte während der jüngsten Ratssitzung zu heftigen Diskussionen geführt. Andere Ratsmitglieder sahen die Chance schwinden, über das Bodenordnungsverfahren mit 90prozentiger Förderung knapp 16 Kilometer Wege in der Gemeinde sowie die Apenburger Parkbrücke zu sanieren.

Die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht hemme die Fortführung des Verfahrens, das 2013 eingeleitet wurde. Je nach Urteil könne das Verfahren fortgeführt werden oder auch nicht. Eine von Apenburg_Winterfelds Bürgermeister Harald Josten während der jüngsten Gemeinderatssitzung ins Spiel gebrachte Zehn-Jahres-Frist, während der das Verfahren abgeschlossen sein muss, existiere nicht.

„Ziel des Amtes war und ist, das Verfahren innerhalb von zehn Jahren zumindest bis zur Vorlage des Bodenordnungsplanes zu bringen, welcher die faktische Neuordnung des Verfahrensgebietes umfasst“, erklärte Schröder. Der bisherige Fördersatz von 90 Prozent gelte dabei in der Regel für die gesamte Laufzeit des Verfahrens, auch wenn sich dieses verzögern sollte.

Bürgermeister Harald Josten hatte Befürchtungen geäußert, die Gemeinde müsse durch die Klage irgendwann das Verfahren neu beantragen und erhalte dann nur noch einen geringeren Fördersatz. Insgesamt lagen dem Landesverwaltungsamt als oberster Flurbereinigungsbehörde 32 Widersprüche gegen die Anordnung des Verfahrens vor, das auf zirka 1600 Hektar mit 490 betroffenen Teilnehmern durchgeführt werden soll.

„Die Widersprüche wurden zum Teil zurückgenommen, einige Widerspruchsführer erhielten einen Bescheid, mit dem der Widerspruch zurückgewiesen wurde“, teilte Wilfried Schröder mit. Ein Widerspruchsverfahren sei noch offen.