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Zwei-Phasen-Plan für die City, höchste Stufe ab 2013 / Ausnahmen für Anwohner und Gewerbe / Bürgerbeteiligung gefragt Jetzt ist es amtlich: Ab 1. September nur mit "Grün" oder "Gelb" in Umweltzone

Von Karl-Heinz Kaiser 11.01.2011, 04:23

Um die Innenstadt wird noch 2011 die viel diskutierte Umweltzone eingerichtet. Sie umfasst rund 7 Quadratkilometer und soll nach einem Stufenplan bis 31. Dezember 2012 verwirklicht werden. Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffaustoß erhalten Fahrverbot.

Magdeburg. Kommunalbeigeordneter Holger Platz sieht keinerlei Alternativen: Die Umweltzone um die Magdeburger Innenstadt wird in der zweiten Jahreshälfte eingerichtet. Das geschehe nicht Knall auf Fall, sondern nach einem Stufenplan. Damit sollen Härten sowohl für die Anwohner als auch für das Gewerbe vermieden werden. Nach langer Diskussion habe man sich auch geeinigt, Tempo 50 auf dem Ringabschnitt zwischen den Abfahrten Wiener Straße und Albert-Vater-Straße doch nicht einzuführen, sagte er der Volksstimme.

Der Zeitplan:

Laut Holger Platz startet die erste Phase der Magdeburger Umweltzone am 1. September dieses Jahres. Das bedeutet, dass ab dann noch Autos mit grüner und gelber Plakette in die City einfahren dürfen. Das gilt bis 31. Dezember 2012. Einen Tag später, also ab 1. Januar 2013, gilt nur noch "grün". Fahrzeuge, die auf Grund ihres Schadstoffausstoßes lediglich "gelb" und "rot" erreichen, müssen draußen bleiben. Es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung.

Die Zone:

Die Grenzen der Umweltzone: Schleinufer bis B1, Walther-Rathenau-, Albert-Vater-Straße bis Europaring, Westring, Südring, Wiener und Raiffeisenstraße, Warschauer Straße (siehe Skizze). Die genannten Straßen selbst gehören nicht zu der Zone, betonte Holger Platz. Auch der Magdeburger Ring als bedeutendste Durchgangs- und Entlastungsstraße bleibt außen vor.

Die Betroffenen:

In Magdeburg würde ab 1. September das Fahrverbot (rote Plakette) auf insgesamt 5 Prozent des Pkw-Bestands zutreffen, hieß es. 95 Prozent der Fahrzeuge insgesamt nämlich hätten "grün" oder "gelb" vorzuweisen. Der überwiegende Teil (89 Prozent) erfüllt die Bedingungen für die grüne Plakette.

Die Gründe:

Für das Reizgas Stickstoffdioxid, hervorgerufen vor allem durch Autoabgase, gilt seit 2010 der von der EU verordnete Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter im Jahresmittel. Allein 2010 wurde in der Ernst-Reuter-Allee der gesetzliche Tagesgrenzwert für Feinstaub mehr als vierzig Mal nicht eingehalten. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid wurde deutlich überschritten (Angaben Landesumweltministerium). Es gehe um die Gesunderhaltung, sagte Holger Platz.

Nicht einbezogen:

Aus verkehrsorganisatorischen Gründen nicht eingegliedert in die geplante Umweltzone sind außer dem Magdeburger Ring und dem City-Ring auch Straßen wie der Johannnisberg, die Zufahrt Allee-Center, der Uni-Platz, Zu- und Abfahrten vom Ring Maybachstraße/Busbahnhof. Noch in der Diskussion auf Forderung der IG Innenstadt ist die Ausklammerung der beiden Parkplätze Johannisberg und Listemannstraße.

Die Ausnahmen:

Die Anwohner sind von den Beschränkungen komplett ausgenommen. Für Handwerk und Gewerbe: Wer nachweist, dass die Nachrüstung oder Neuanschaffung eines Nutzfahrzeuges zu erheblichen Problemen für die Existenz seines Betriebes führt, wird von der Plakettenpflicht befreit (entscheiden IHK und die Handwerkskammer). Grundsatz: Niemand müsse sein Gewerbe aufgeben, weil er Investitionen für die grüne Plakette nicht aufbringen kann, erklärte der Beigeordnete. Ausnahmen gibt es für Behinderte und andere Spezialfälle.

Zur Diskussion:

Die Umweltzone werde auf Anordnung der Landesregierung eingeführt, erklärte Holger Platz. Die Bürger können sich, wie die IG Innenstadt, weiter einmischen. Bis 10. Februar liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Umweltamt, Julius-Bremer-Straße 8-10, aus (Internet: www.magdeburg.de). Bis 24. Februar können Hinweise und Bedenken dort oder im Landesumweltministerium, Olvenstedter Straße 4, eingereicht werden.

Die Plaketten:

Zum Preis von 5 Euro (plus 30 Cent fürs Klebesiegel) sind die Plaketten in den Bürgerbüros, bei den Prüforganisationen wie Dekra oder TÜV, sowie in der Kfz-Zulassungsstelle erhältlich.