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Anmeldung bis 14. März beim Fachbereich für Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten Sommer im Blick: Stadt koordiniert Konzerte, Partys und Aufführungen

Von Birgit Ahlert 15.02.2011, 04:30

Neben ersten Sonnenstrahlen gibt es auch Vorboten auf die Sommer-Open-Air-Saison in der Stadt. Erste Termine stehen fest, weitere können von Veranstaltern bis zum 14. März angemeldet werden.

Magdeburg. Es gibt bereits traditionelle Veranstaltungen, deren Fortführung nicht selten weit im Voraus bekannt ist. So wird es in diesem Jahr wieder eine Open-Air-Aufführung des Theaters Magdeburg auf dem Domplatz geben. Auch "Rock im Stadtpark" wird fortgesetzt, bereits zum fünften Mal. Ebenso steht für den Elbauenpark so manches Ereignis unter freiem Himmel fest. Doch es gibt einiges zu beachten, damit nicht in manchen Gebieten die Bewohner zu sehr belastet werden. Deshalb stellt die Stadt seit ein paar Jahren einen Open-Air-Kalender auf, der Veranstaltungen koordiniert, die länger dauern als normal bzw. lauter sind. Sie heißen im Amtsdeutsch übrigens "seltenes Störereignis". Sie dürfen beispielsweise eine Lautstärke bis zu 55 Dezibel (dB) haben; normalerweise sind es zwischen 35 und 45 dB.

Bis zu zehn Veranstaltungen dieser Art sind pro Einwirkgebiet möglich, sagt Holger Harnisch vom Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten.

32 Termine im Jahr

Einwirkgebiete sind beispielsweise Stadtpark / Hammersteinweg / Sternbrücke, Flughafen, Elbauenpark / Herrenkrug oder die Innenstadt. Bereiche also, wo sich die Belästigung für die Anwohner überschneiden kann. Dort müssen die Termine so gelegt werden, dass es für die Anwohner zumutbar bleibt, so Harnisch.

An die mögliche Grenze kommt die Anzahl jedoch noch nicht, ist vom Fachdienstleiter zu erfahren. Im vorigen Jahr waren es beispielsweise insgesamt 32 Open-Air-Veranstaltungen in der Stadt.

Wichtig ist jedoch die Koordination. "Und da sind wir die Moderatoren", sagt Harnisch. Sind beispielsweise zeitgleich im Herrenkrug / Elbauenpark und Stadtpark Veranstaltungen angedacht, heißt es, nach anderen Terminen zu schauen oder Kompromisse zu finden.

"Doch darauf haben sich die Veranstalter mit der Zeit eingestellt und achten bereits im Vorraus darauf, dass sich ihre Termine nicht überschneiden", ist von Holger Harnisch zu erfahren. Die meisten seien "alte Hasen" auf dem Gebiet und kennen sich mit dem Prozedere aus. "Das läuft gut."

Die bereits feststehenden Termine betreffen Veranstaltungen, die weit im Voraus geplant werden müssen. So kann das Theater nicht kurzfristig Spitzenbesetzungen verpflichten, das braucht Vorlauf. Gleiches gilt für Rockkonzerte: Die gefragten Bands haben langfristige Planungen und sind nicht spontan buchbar. Doch solche Terminvergaben sind die Ausnahme, betont Holger Harnisch. Es gelte nicht das "Windhundprinzip", sondern es wird nach Interesse und Sachlage abgewogen. Normalerweise genüge es durchaus, Open-Air-Veranstaltungen bis zum 14. März anzumelden. Dies sollten die Veranstalter beim zuständigen Amt. In diesem Fall beim Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten im Neuen Rathaus, Bei der Hauptwache 4. Neben der Art der Veranstaltung gilt es zu vermerken, wann sie stattfindet (Tag, Anfangs- und Endzeit) sowie die erwartete Besucherzahl. Dies ist wichtig, um z. B. die Möglichkeiten der An- und Abfahrt bzw. des Parkens zu beachten.

Es ist übrigens nicht die Frage, ob Veranstaltungen stattfinden. Abgestimmt werden muss lediglich das Wie.

Wochenenden zumutbar

So sollten die "seltenen Störereignisse" möglichst nicht innerhalb der Woche stattfinden und auch nicht an jedem Wochenende. Im Abstand von zwei Wochen sind sie jedoch zumutbar, ist die Regelung.

Ansonsten gibt es Auflagen: Geringere Lautstärke, früheres Veranstaltungsende (maximal 23 Uhr) beispielsweise.

Eingrenzungen kann es auch geben, wenn die Vorhaben erst nach dem 14. März angemeldet werden (was durchaus möglich ist, bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin). Dann müssten sich die Veranstalter jedoch auf jeden Fall nach dem bereits bestehenden Open-Air-Kalender, sprich nach den anderen Konzerten, Partys & Co. richten.

Wer sich ohnehin an die normalen Zeiten hält bzw. nicht lauter ist als üblich, wird in diesem Kalender nicht erfasst. Dafür genügt die "normale" Anzeigepflicht (nach Gefahrenabwehrverordnung) bis spätestens 14 Tage vor dem Termin.