1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Fahrschein-Posse: 72-Jähriger löst ein teureres Ticket und zahlt trotzdem Strafe

Hans-Georg Loesche drückt aus Versehen die falsche Taste am Fahrkartenautomaten / MVB bleiben hart Fahrschein-Posse: 72-Jähriger löst ein teureres Ticket und zahlt trotzdem Strafe

Von Hans-Georg Loesche 09.03.2011, 04:29

Die Magdeburger Verkehrsbetriebe, Fahrkartenkontrolleure und Otto Normalbahnfahrer – über diese nicht immer störungsfreie Dreiecksbeziehung hat die Volksstimme in der Vergangenheit wiederholt berichtet. Klar ist: Ertappte Schwarzfahrer müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, ohne Pardon. Und das ist gut so. Eine Posse ist jedoch die Geschichte, die Volksstimme-Leser Hans-Georg Loesche widerfahren ist. Hier schildert er seine Erlebnisse.

Wenn man zu viel bezahlt hat, erhält man allgemein Geld zurück. Dass dies aber auch ganz anders geht, zeigte mir neulich unsere geliebte Straßenbahn. Was war geschehen?

Ich, Rentner, knapp 73, männlich, bestieg die Linie 8 am Alten Markt mit zwei vollen Beuteln und einer Tasche "Marktbeute" in Richtung Buckau. Nicht ganz so standfest wie in meiner früheren Jugend ertastete ich einen gewünschten Kurzstreckenfahrschein am Automaten, während die Bahn anfuhr und sich außerdem noch in die anschließende Kurve legte.

Beim Aufblicken gewahrte ich die sich nähernde gewichtige Erscheinung eines Kontrolleurs. Wie gut, dass man einen frisch gelösten Fahrausweis sein Eigen nennt! Selbiger wurde dann auch begutachtet, doch nun wurde es ungemütlich: Ich bekomme glaubhaft versichert, dass ich weder Hund noch Fahrrad noch ein Kind sei und ich muss gestehen, das wusste ich schon!

Oh Gott, ich hielt ein falsches Ticket in der Hand, Grund: Auf der Tastatur des Automaten war ich während der Fahrturbulenzen verrutscht und so zu einem falschen Ausweis gekommen, der zu allem Überfluss auch noch 20 Cent teurer war als die gewünschte Kurzstreckenberechtigung – ich hatte also zu viel gezahlt.

Nun gab es nicht etwa ein beruhigendes Schulterklopfen nach dem Motto: "Schon gut, Opa, die 20 Cent dürfen Sie den MVB mal spendieren. Na dann kommen Sie gut nach Haus."

Stattdessen erbat der gestrenge Herr meinen Personalausweis mit der Feststellung, dass ich nunmehr gemäß den Beförderungsbedingungen zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 42 Euro einschließlich 2 Euro Bearbeitungsgebühr verpflichtet sei.

Ich hielt dies zunächst für einen makabren Scherz, aber als mir dann wohlwollend erläutert wurde, dass ich wahlweise bar oder per Überweisung zahlen könne und zudem ja im besonders günstigen Fall auch die Möglichkeit bestünde, eine Kulanzregelung zu erwirken, wonach lediglich noch schlappe 22 Euro fällig wären, wurde mir der Ernst der Lage immer bewusster. Ich war also im Besitz eines durchaus gültigen Beleges, der lediglich den Makel besaß, nicht buchstabengetreu genutzt worden zu sein. Das half mir auch nicht, als ich der Dame im Kundenzentrum, Sachgebiet erhöhtes Beförderungsentgelt, und ihrer hinzugebetenen Vorgesetzten meinen Fall schilderte.

Ich zahlte also mit einem schönen neuen Zwanziger die "Kulanzvariante". Nun, es war Karnevalszeit, da schlüpfen Närrinnen und Narren in alle möglichen Kostüme – auch ich bin so einer, glaube ich doch glatt an einen äußerst gelungenen Schildbürgerstreich! Vielleicht entwickelt sich ja beim Lesen eine zarte Schamröte auf den Wangen irgendeiner Person, die sich dann ernstlich mit Rückerstattungsgedanken bezüglich des Strafgeldes trägt.

Meine Bitte in diesem Fall: Den Betrag für einen guten Zweck spenden. So gäbe es drei Beteiligte, die sich über den guten Ausgang einer unguten Posse freuen könnten.