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Prozess über Angriff mutmaßlich Rechter auf Studenten / Urteil am 3. Mai Ecuador-Prozess: Staatsanwältin fordert Haftstrafen für Schläger

16.04.2011, 04:29

Magdeburg. Unter großem öffentlichen Interesse wurde in dieser Woche im Amtsgericht Magdeburg der Prozess gegen zwei mutmaßlich rechte Schläger fortgesetzt. Manuel W. (23) und Ralf S. (28) wird vorgeworfen, am 18. Dezember 2010 den ecuadorianischen Studenten José Luis C. sowie seine beiden Begleiterinnen gemeinsam mit Olaf K. und Steven G. unter Äußerung rechter Parolen angegriffen und schwer verletzt zu haben. Der Fall hatte vor allem im Ausland großes Aufsehen erregt.

Nachdem K. und G. vor Prozessbeginn geflüchtet waren, hatte Richterin Eichelbaum ihr Verfahren am ersten Verhandlungstag am 4. März abgetrennt. Mittlerweile konnte die Polizei den 18- und den 47-Jährigen bei der Schwester von G. in Chemnitz ausfindig machen. Sie wurden von den JVA Dresden und Zwickau nach Magdeburg verlegt, um nunmehr als Zeugen ihre Aussage im Prozess gegen Manuel W. und Ralf S. zu machen.

Ihre Anwesenheit war jedoch ohne Belang, weil beide erwartungsgemäß die Aussage verweigerten. Das richterliche Vernehmungsprotokoll aus Chemnitz wurde für die Verhandlung nicht als Beweismittel zugelassen, weil die Verteidiger von K. und G. bei der Vernehmung nicht anwesend waren.

Die Beweisaufnahme war damit faktisch abgeschlossen, und ursprünglich sollte bereits am Donnerstag ein Urteil gefällt werden. Doch die Nebenklage stellte den Antrag, bei der Bemessung des Strafmaßes der beiden nur wegen schwerer Körperverletzung Angeklagten strafverschärfend auch die Beleidigungen zu werten, die von den Angreifern geäußert wurden.

Die beiden Verteidiger Andreas Dahm und Gerd-Peter Brehme protestierten und beantragten eine Aussetzung des gesamten Gerichtsverfahrens, weil dies den Gesamtsachverhalt verändere. In einer "Gegenvorstellung" deutete Rechtsanwalt Dahm sogar an, die Richterin könnte befangen sein. Eichelbaum wies das scharf zurück und ging zu den Plädoyers über.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf zwei Jahre Freiheitsstrafe für Manuel W., Ralf S. soll ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter, allerdings wird die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und S. muss dem Opfer 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Nebenkläger um Rechtsanwalt Alain Mundt, die die Opfer vertraten, forderten noch härtere Strafen: W. sollte in jedem Fall mehr als zwei Jahre bekommen, S. keine Bewährung.

W.s Verteidiger beantragte dagegen, dass sein Mandant weniger als zwei Jahre Freiheitsstrafe bekomme, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Verteidiger von Ralf S. wird sein Plädoyer am 3. Mai ab 15 Uhr halten, an diesem Tag wird auch das Urteil von Richterin Eichelbaum erwartet. Dann wird auch klar sein, ob die Tat nach Meinung des Gerichts einen rassistischen Hintergrund hat oder das Opfer zufällig ausgewählt worden ist.

Das Strafgesetzbuch sieht für schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren vor, weiß Amtsgerichtssprecher Frank Gärtner. "Angesichts der Tatumstände wird es sicher kein mildes Urteil geben", sagt er mit Blick auf die verwendeten Stahlkappen und den Schlagring. Auch dass die Tat gemeinschaftlich und mit Leben gefährdenden Tritten gegen den Kopf des Opfers durchgeführt wurde, spreche nicht für die Angeklagten.