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Ordnungsamt kündigt strenge Kontrollen an Illegales Müllverbrennen kostet mindestens 150 Euro Bußgeld

21.04.2011, 04:29

Magdeburg. Nicht jedes Osterfeuer kann als sogenanntes Brauchtumsfeuer deklariert werden. Darauf machte die Stadtverwaltung aufmerksam. Magdeburgs Ordnungsbeigeordneter Holger Platz wies weiter daraufhin, dass nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt werden darf: "Alles andere ist tabu! Verstöße werden wir auch in diesem Jahr unnachgiebig und konsequent ahnden."

Damit soll auch verhindert werden, dass mit einem "Brauchtumsfeuer" das Verbot zum Verbrennen von Gartenabfällen umgangen wird. Verstöße gegen das Verbot zum Verbrennen von Grünabfällen können mit einem Bußgeld ab 150 Euro geahndet werden, bei erheblicher Rauchentwicklung auch deutlich höher ausfallen. Werden zudem andere Abfälle wie z.B. Sperrmüll illegal verbrannt, können Bußgelder in Höhe von 1000 Euro und mehr verhängt bzw. Strafverfahren eingeleitet werden. Muss die Feuerwehr Löscharbeiten durchführen, kommen noch erhebliche Einsatzkosten hinzu.

Der Beigeordnete empfahl eines der zahlreichen öffentlichen Osterfeuer aufzusuchen. Diese waren bereits im Vorfeld kontrolliert worden, ob gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten sind.

Stellvertretender Stadtordnungsdienstchef Thomas Schreyer erklärte gestern weiter, dass der Stadtordnungsdienst über Ostern verstärkt im Kontrolleinsatz sei. Schon am heutigen Donnerstag sind die ersten Streifen unterwegs, sagte er. Der eigentliche Schwerpunkttag sei aber am Sonnabend.

Dann seien mehrere Doppelstreifen von 9 bis 23 Uhr im Einsatz, die vom Umweltamt unterstützt werden würden. Die Ordnungs-Hotline (0800) 5 40 70 00 ist von 9 bis 20 Uhr am Sonnabend besetzt. Im Rahmen der sogenannten Eilzuständigkeit könnte bei Belästigung außerhalb dieser Zeit auch die Polizei verständigt werden.

Im vergangenen Jahr hatten die Ordnungsmitarbeiter rund 100 Osterfeuer in der Stadt kontrolliert. Die Masse am Ostersonnabend. Bei der Ordnungshotline hatten 29 Magdeburger sich wegen Rauchbelästigung beschwert. Gegen 16 Umweltsünder wurden Verwarn- und Bußgelder verhängt.