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63 Städte und Gemeinden klagen gegen Kinderförderungsgesetz

29.01.2014, 09:31

Dessau-Roßlau - 63 Städte und Gemeinden aus Sachsen-Anhalt klagen gemeinsam vor dem Landesverfassungsgericht gegen das neue Kinderförderungsgesetz. Die kommunale Verfassungsbeschwerde ging am Dienstag beim Gericht in Dessau-Roßlau ein, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Im Kern sähen die Kläger ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht verletzt, weil nach der Gesetzesänderung die Landkreise für die Kinderbetreuung zuständig sind. Bislang waren es die Städte und Gemeinden. Sie kritisieren weiterhin neue Finanzierungsregelungen. Das Verfassungsgericht will nun Landtag und Landesregierung um Stellungnahmen bitten, bevor eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.

Das Kinderförderungsgesetz hatte im Sommer vergangenen Jahres nicht nur die Zuständigkeiten neu geregelt, sondern auch den Anspruch auf Betreuung ausgeweitet. Seit August haben auch wieder Kinder von Erwerbslosen Anspruch auf eine Betreuung von bis zu zehn Stunden in einer Kita.