Gesundheitsschäden von SED-Verfolgten sollen stärker beachtet werden
Magdeburg - 25 Jahre nach dem Fall der Mauer sehen die Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen noch immer erhebliche Mängel bei der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden von SED-Verfolgten. "Die Betroffenen müssen die Ursache ihrer Leiden akribisch darlegen - und dennoch werden ihre Ansprüche von den Versorgungsämtern ganz überwiegend abgelehnt", sagte Sachsen-Anhalts Landesbeauftragte Birgit Neumann-Becker der Nachrichtenagentur dpa. In Sachsen-Anhalt etwa liege die Anerkennungsquote bei etwa 20 Prozent. Auf der Tagung "SED-Verfolgte und das Menschenrecht auf Gesundheit" wird das Thema demnächst in Magdeburg näher beleuchtet.