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Elf Zähne unter Narkose gezogen: Verfahren gegen Arzt eingestellt

03.04.2014, 11:21

Stendal - Das Strafverfahren gegen einen Zahnarzt, der einer Patientin unter Narkose und ohne Zustimmung elf Zähne gezogen haben soll, ist eingestellt worden - gegen die Zahlung von 3500 Euro an die Betroffene. Die Patientin sei über die Risiken des Eingriffs ausreichend aufgeklärt worden, entschied das Landgericht Stendal zum Abschluss eines langen Rechtsstreits, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Eine ursprünglich verhängte Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung ist damit vom Tisch. Allerdings hatte das Landesverwaltungsamt dem vorbestraften Mann auch die Zulassung (Approbation) entzogen, so dass er keine Patienten mehr behandeln darf. Diese Entscheidung sei rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Einem anderen Patienten soll der Zahnarzt zuvor bereits 20 Zähne zu Unrecht gezogen haben.

Das Landgericht entschied nun, die Frau sei zumindest schriftlich über die Risiken der Operation aufgeklärt worden. Es sei zuletzt nur noch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte bestehende Gefahren mündlich verharmlost habe. Dies lasse sich nur durch die Vernehmung der Patientin klären. Die Frau habe aber im Laufe des Verfahrens wechselhafte Aussagen gemacht, so dass ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft sei.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Stendal den Mann aus Havelberg im November 2012 zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt. Die Berufungsinstanz milderte das Urteil gegen den damals 42-Jährigen im Mai 2013 nur leicht ab. Die Revision des Angeklagten beim Oberlandesgericht Naumburg hatte aber Erfolg, so dass eine andere Kammer des Landgerichts Stendal nun erneut entscheiden musste.

Laut Landgericht ist mit der Einstellung des Verfahrens nun gewährleistet, dass die Patientin doch noch eine Zahlung erhalte. Sie hatte in einem parallelen Zivilverfahren zwar Schmerzensgeld erstritten, konnt es aber wegen einer Insolvenz des Zahnarztes nicht bekommen.

Das Motiv des Zahnarztes war in dem Prozess nicht deutlich geworden. Der Mann selbst hatte in der Verhandlung erklärt, aus seiner ersten Verurteilung gelernt zu haben und seine Befunde nun genauer zu dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm dagegen vorgehalten, "ins Blaue hinein" operiert zu haben. Die Patientin hatte für die Behandlung mehrere tausend Euro zahlen müssen.