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Seniorin stürzt auf Wanderweg: Kein Schmerzensgeld

13.06.2014, 10:34

Wernigerode/Magdeburg - Eine Seniorin, die auf einem Wanderweg in Wernigerode von einer ungesicherten Treppe gestürzt ist, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Sie hatte argumentiert, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt, und wollte mindestens 500 Euro erstreiten. An einen Wanderweg seien aber nur geringe Anforderungen zu stellen, argumentierte die 10. Zivilkammer des Magdeburger Landgerichts - und wies die Klage ab. Die damals 75-Jährige hatte auf dem Weg zum Schloss Wernigerode beim Betreten einer Stufe ihr Gleichgewicht verloren und war in eine Dornenböschung gestürzt.

Die Seniorin erlitt Kratz- und Rissverletzungen sowie Schmerzen und Verspannungen an Hals und Rücken. Sie bemängelte, die Stufe sei außergewöhnlich hoch und uneben gewesen - und es habe kein Geländer gegeben. Nach Ansicht der Richter ist aber vom Benutzer eines Wanderweges zu erwarten, dass er diesen mit entsprechender Vorsicht begeht.