1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Prozess um OB Halle: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

Prozess um OB Halle: Gericht lehnt Befangenheitsantrag ab

10.07.2014, 16:43

Halle - Im Untreue-Prozess gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) ist der Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die drei Richter zurückgewiesen worden. Die Beschwerdekammer habe entschieden, dass der Vorwurf durch nichts gerechtfertigt ist, teilte das Gericht am Donnerstag am zweiten Verhandlungstag mit.

Wiegand muss sich seit dem 3. Juli vor dem Landgericht Halle wegen schwerer Untreue verantworten. Laut Anklage soll er an drei seiner engsten Mitarbeiter mehr Geld gezahlt haben als der Tarifvertrag vorsieht.

Der Stadt könnten laut Anklage bis zum Ende von Wiegands siebenjähriger Amtszeit Mehrkosten in Höhe von insgesamt 300 000 Euro entstehen. Der Oberbürgermeister bestreitet die Vorwürfe. Alle Einstufungen würden dem Gesetz entsprechen, hatte er vor Gericht ausgesagt. Der Prozess wird am 21. Juli fortgesetzt.