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Kein Anspruch auf Extra-Geld für das Kabelfernsehen

22.07.2014, 09:45

Halle - Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen kein zusätzliches Geld für Kabelfernsehen. Die Kosten dafür seien Teil der Regelleistungen und damit bereits pauschal abgedeckt, entschied das Landessozialgericht Halle in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Dies gelte auch dann, wenn der Vermieter die Installation einer Satellitenschüssel verbiete. Ausnahmen seien nur möglich, wenn sich die Pflicht zur Zahlung direkt aus dem Mietvertrag ergebe.