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Flüchtling vom Oranienplatz aus Abschiebehaft entlassen

13.08.2014, 13:21

Berlin/Magdeburg - Zum zweiten Mal hat ein Gericht eine von Behörden in Sachsen-Anhalt verfügte Abschiebehaft für einen Flüchtling vom Berliner Oranienplatz aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg entschied am Mittwoch, dass die Voraussetzungen für einen weiteren Vollzug der Abschiebehaft für einen Flüchtling aus Mali nicht mehr vorliegen, teilte Sprecher Christian Löffler der Nachrichtenagentur dpa mit. Der Anwalt des Afrikaners hatte Beschwerde gegen die Abschiebehaft eingelegt, der nun stattgegeben wurde. Bereits am 11. Juni hatte das Landgericht Stendal einen Flüchtling aus Niger aus der Abschiebehaft entlassen.

Beide Flüchtlinge hatten Asylanträge in Sachsen-Anhalt gestellt. Sie schlossen sich jedoch nach eigenen Aussagen Ende 2012 dem Protest von mehr als 100 Flüchtlingen auf dem Berliner Oranienplatz an. Deshalb zählten beide Afrikaner zu den mehr als 550 Flüchtlingen, mit denen der Berliner Senat Mitte März eine Vereinbarung schloss.

Die Flüchtlinge räumten Anfang April freiwillig ihr Protestcamp auf dem Oranienplatz ab. Im Gegenzug brachte der Senat die Flüchtlinge in festen Unterkünften unter. Zugleich sicherte er ihnen eine umfassende Prüfung ihrer Einzelanträge auf einen Aufenthaltsstatus zu. Solange sollte kein Flüchtling abgeschoben werden.

Davon wussten aber die Behörden in Sachsen-Anhalt nichts. Sie lehnten den Asylantrag des Mannes aus Mali bereits im Februar - vor der Senatsvereinbarung - ab. Sie wollten ihn nach Italien abschieben, wo er 2011 in die EU eingereist war. Ob die Ausländerbehörde an diesem Plan festhält, entscheide allein sie, sagte der Gerichtssprecher. Das sei nicht Gegenstand der Gerichtsanhörung gewesen. Für den Mann bestehe weiterhin eine Residenzpflicht für Sachsen-Anhalt.

Die Aufhebung der Abschiebehaft beruhte darauf, dass die Berliner Behörden nach Einschätzung der Magdeburger Richter bei dem Flüchtling den Eindruck erweckt haben, sie kümmerten sich um ihn, obwohl sie gar nicht zuständig gewesen seien, sagte der Gerichtssprecher. Dafür sprach aus Sicht des Afrikaners, dass er einen Ausweis des Senats bekam, er gehöre zu der Vereinbarung, dass er einen Wohnplatz und Leistungen erhielt. Zudem habe ihn die Berliner Ausländerbehörde zu einer Anhörung geladen.

Deshalb sei plausibel, dass der Flüchtling davon ausgegangen sei, dass die Behörden in Sachsen-Anhalt darüber informiert seien. Tatsächlich habe darüber aber kein Austausch zwischen Berlin und Sachsen-Anhalt stattgefunden, sagte Löffler. Deshalb sei nachvollziehbar, dass der Flüchtling sich nicht mehr um seine Post an seinem ursprünglichen Heimplatz in Haldensleben gekümmert habe, wohin der Abschiebehaftbefehl zugestellt worden sei.