1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Seminarkosten steuerlich absetzen

Existenzgründung Seminarkosten steuerlich absetzen

Volksstimme-Telefonforum für Gewerbegründer

31.05.2016, 23:01

Auf meine Selbständigkeit im Dienstleistungsbereich möchte ich mich umfassend vorbereiten. Was raten Sie mir?

Es empfiehlt sich ein persönliches Gespräch bei der zuständigen Kammer und der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Dort vermittelt man Sie ggf. zu weiteren Netzwerkpartnern. Sie können z. B. ein Existenz-gründerseminar des Innovations- und Gründerzentrums Magdeburg besuchen. Vergleichbares gibt es auch in anderen Landkreisen. Dort erwerben Sie unter anderem betriebswirtschaftliches Grundwissen, lernen Rechtsformen kennen und erhalten Informationen über staatliche Förderprogramme. Die Kurse gibt es sowohl für angehende Gründer als auch begleitend nach erfolgter Gründung. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Anmelden können Sie sich unter Telefon (0391) 810 5781.

Welche Rechtsform ist für Gründer steuerlich optimal?

In den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist das Einzelunternehmen oder eine Partnergesellschaft (z. B. GbR, ohG) meist die steuerlich günstigste Rechtsform. Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH ist erst dann zu empfehlen, wenn das Unternehmen mehr Gewinne erwirtschaftet, eine mögliche Haftung sich mehr herausstellt oder wertsteigende Anteile für Erweiterungsinvestitionen wieder abgegeben werden sollen. Denn bei kleinen Gewinnen oder gar Verlusten müssen dennoch Geschäftsführergehälter gezahlt und die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Bilanzerstellung mit einkalkuliert werden. Auch können Verluste bei einer GmbH erst steuerlich geltend gemacht werden, wenn Gewinne erzielt werden, während bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch Anfangsverluste auf der Ebene des Unternehmers angerechnet werden oder nachträglich mit den Einkünften des Vorjahres verrechnet werden können.

Vorweggenommene Betriebsausgaben von der Steuer absetzen

 Ich habe gehört, dass Existenzgründer bereits im Jahr vor der Gründung ihrer Firma Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können. Stimmt das?

Als sogenannte vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind u. a. Honorare für die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, die Kosten für die Teilnahme an Gründerseminaren bzw. Gründermessen sowie für Fachliteratur für Existenzgründer. Die Belege über vorweggenommene Betriebsausgaben sollten Sie zusammen mit der Anlage S (selbständige Tätigkeit) oder der Anlage G (Gewerbebetrieb) zur Einkommensteuererklärung an das für Sie zuständige Finanzamt übermitteln.

Gibt es für Existenzgründer vom Land eine finanzielle Unterstützung bei der Auftragsvorfinanzierung? Meine Hausbank lehnt die Finanzierung ab. Was kann ich tun?

Wenn die Hausbank schriftlich die Finanzierung ablehnt, kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt prüfen, ob eine Finanzierung über Darlehensprodukte des Landes erfolgen kann. Grundsätzlich empfiehlt sich immer ein persönliches Beratungsgespräch mit der Investitionsbank, um den aktuellen Finanzierungsbedarf zu besprechen. Die Investitionsbank kann z. B. den ERP-Gründerkredit der KfW, nach Prüfung der Unterlagen, an Sie durchleiten. Eine Finanzierung kann bis zu 100 000 Euro ausgereicht werden. Finanziert werden können Investitionen, Warenlager, Auftragsvorfinanzierung und Betriebsmittel.

Hat die Kleinunternehmerregelung bei mir Sinn?

Wenn Sie vorwiegend private Kunden betreuen und Ihr Umsatz im Zeitpunkt der Eröffnung der Tätigkeit laut Ihrer Prognose unter 17 500 Euro im Jahr fällt (gilt zeitanteilig), sollten Sie die Regelung nutzen. Aber Achtung: Mehrere Unternehmen werden bei der Grenze von 17 500 Euro zusammengerechnet.

Wann ist es positiv, sich als Kleinunternehmer freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden?

Sollten zu Beginn Ihrer Tätigkeit hohe Betriebsausgaben notwendig sein, kann es sinnvoll sein, freiwillig die Umsatzsteuerpflicht in Anspruch zu nehmen. Ihnen steht es dann zu, die Umsatzsteuer aus erworbenen Produkten ebenfalls erstatten zu lassen. Lassen Sie sich beraten, ob Sie mit oder ohne Umsatzsteuerpflicht günstiger abschneiden. Sollten Ihre Kunden (vorsteuerabzugsfähige) Unternehmer sein, hat es immer Sinn, sich zur Umsatzsteuer zu entscheiden.

Welche Unterstützung bietet die Investitionsbank des Landes bei den Ausgaben für Coaching von Existenzgründern?

Das Förderprogramm ego-START bietet Unterstützung in der Vorgründungsphase in Form von Zuschüssen für Existenzgründer (z.B. Unternehmensnachfolgen) in Sachsen-Anhalt an. Für einen speziellen Beratungsbedarf (z. B. Gestaltung der Finanzierung) kann das Beraterhonorar bis zu 90 Prozent bezuschusst werden.

Bei geringem Umsatz Antrag auf eine Ist-Versteuerung stellen

Stimmt es, dass ich als Existenzgründer erst dann Umsatzsteuer zahlen muss, wenn ich von meinen Kunden bezahlt wurde?

Als Existenzgründer mit einem Umsatz unter 500 000 Euro können Sie einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. In diesem Fall müssen Sie die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt überweisen, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. Normalerweise muss die Umsatzsteuer bereits dann an das Finanzamt abgeführt werden, wenn eine Leistung erbracht wurde (sogenannte Soll-Versteuerung).

Ich möchte mich demnächst als Kosmetikerin selbständig machen. Muss ich eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Bei Existenzgründern gibt es aber eine Besonderheit. Sie müssen zwingend in den ersten beiden Jahren nach der Gründung monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Bis zu 1000 Euro Umsatzsteuerzahllast würde dann eine Jahresumsatzsteuererklärung reichen. Bis zu 7500 Euro ist eine vierteljährliche und darüber hinaus eine monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer erforderlich.

Ich hatte schon einmal eine Firma gegründet, mit der ich gescheitert bin. Gibt es Förderungen für erneute Existenzgründungen?

Grundsätzlich möglich. Empfohlen wird ein persönliches Beratungsgespräch mit der Investitionsbank. Voraussetzung ist die Vorlage eines nachhaltigen Business-Planes, der den wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Kaufmännische und branchenspezifische Kenntnisse des Gründers sind nachzuweisen. Zu betrachten sind auch die Gründe für das Scheitern der Erstgründung.

Ich war viele Jahre lang in einer angestellten Lehrstellentätigkeit. Seit einem Jahr bin ich in Rente. Seither beziehe ich nebenbei noch kleinere Einkünfte aus einer freiberuflichen Schulungstätigkeit. Was ist zu beachten?

Falls Sie neben der Rente auch noch Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit haben, erhöht dies Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie können die Ausgaben für Ihre Tätigkeit steuerlich geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und planen Sie steuerliche Belastungen möglichst vorausschauend ein.