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EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung muss ausgeweitet werden
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einzelne Berufsgruppen nicht bei Mehrwehrtsteuererleichterungen bevorzugen. Alle Zusammenschlüsse von Selbstständigen hätten Anspruch auf Steuerbefreiungen, wenn sie dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausübten, befanden die Luxemburger Richter. In Deutschland kommen diese Erleichterungen bislang nur Selbstständigen-Zusammenschlüssen in Heilberufen - also etwa Gemeinschaftspraxen von Ärzten - zu Gute. Künftig könnten davon auch Selbstständige etwa im Erziehungswesen profitieren.