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Innerhalb von zwei Tagen: Unfall bei der Versicherung melden

Es passiert ein Unfall. Was tun? Natürlich Hilfe leisten und unverzüglich die Polizei rufen. Und was ist mit der Versicherung? Die Meldefrist für eine Karambolage kommt auf die Umstände an.

15.07.2016, 04:00

Kaiserslautern (dpa) - Einen Verkehrsunfall müssen Autofahrer dem Versicherer unverzüglich melden. Diese Benachrichtigung kann aber auch noch zwei Tage nach dem Unfall erfolgen.

Das besagt ein Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern (Az: 4 C 575/13), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Im verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin einen Wildunfall, den ihre Teilkaskoversicherung auch einschloss. Allerdings meldete sie ihr den Unfall erst zwei Tage später. Das erkannte die Versicherung nicht mehr als unverzüglich an. Die Frau klagte.

Das Gericht gab ihr Recht und wertete die Frist von zwei Tagen immer noch als unverzüglich und nicht als schuldhaftes Zögern.

Anwaltauskunft Verkehrsrecht