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Hauptuntersuchung und Prüfung Tüv und Führerschein: Autofahren wird teurer

Angehende Autofahrer und Autobesitzer müssen sich darauf einstellen, höhere Prüfgebühren zu bezahlen - die Bundesregierung hebt die lange Zeit stabilen Sätze an.

28.09.2016, 12:03

Berlin (dpa) - Führerschein-Prüfungen und die Hauptuntersuchung für Autos bei Tüv oder Dekra sollen nach acht Jahren teurer werden. So sollen Fahrschüler für die theoretische Prüfung künftig 22,49 Euro statt bisher 20,83 inklusive Mehrwertsteuer bezahlen.

Die Gebühr der praktischen Prüfungen zum Führerschein für Personenwagen soll von 84,97 Euro auf 91,75 Euro steigen, für Motorräder von 112,81 Euro auf 121,38 Euro. Das geht aus einer Verordnung des Verkehrsministeriums hervor.

Die Anhebungen gehen auf einen Antrag der Technischen Prüfdienste zurück, wie das Ministerium erläuterte. Hintergrund sind gestiegene Personal- und Sachkosten, seit die Sätze im Jahr 2008 zuletzt erhöht worden waren. Das Ministerium ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gebühren kostendeckend zu gestalten, wie ein Sprecher sagte. Der Antrag von Tüv und Dekra wurde von der Bundesanstalt für Straßenwesen und einem externen Gutachter geprüft. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.

Dabei setzen sich die Gesamtpreise der theoretischen Prüfungen aus drei Teilen zusammen. Die eigentliche Gebühr für die Prüfung soll von bisher 9,30 Euro auf 10,00 Euro steigen. Hinzu kommt eine Gebühr für die inzwischen übliche Prüfung am Computer, die von 8,20 Euro auf 8,90 Euro angehoben werden soll. Auf die Summe werden dann jeweils noch 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen.

Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass die höheren Gebühren der praktischen Pkw-Prüfungen insgesamt zu jährlichen Mehrkosten von 6,9 Millionen Euro netto für Fahrschüler führen. Grundlage der Berechnung sind 1,2 Millionen Fälle pro Jahr.

Die regelmäßig fällige Hauptuntersuchung soll für Pkw künftig je nach Bundesland zwischen 29,40 Euro und 46,10 Euro kosten, worauf dann noch 19 Prozent Mehrwertsteuer kommen. Bisher liegt diese Spanne zwischen 27,80 und 43,50 Euro netto.

Verordnung des Bundesverkehrsministeriums