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Neuer Fall Bosman? Gericht schreckt Fußball auf

25.03.2015, 10:43

Frankfurt/Main - Ein Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport hat im deutschen Fußball für viel Wirbel gesorgt. Vereine und Verbände befürchten, Spieler im Extremfall in Zukunft bis zur Rente bezahlen zu müssen.

Was genau ist passiert?


Der langjährige Profitorwart Heinz Müller unterschrieb im Jahr 2012 noch einmal einen Zweijahresvertrag beim Bundesliga-Club Mainz 05. Nachdem dieser Kontrakt ausgelaufen war und Müller den Verein verlassen musste, klagte er erfolgreich auf "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis". Das Arbeitsgericht Mainz entschied: Müllers Vertrag hätte nicht befristet werden dürfen, weil eine solche Befristung laut Gesetz nur im Falle eines "sachlichen Grundes" oder bis zu einer Gesamtdauer von maximal zwei Jahren zulässig ist. Beides traf laut Urteil im Fall Müller nicht zu, weil der Torwart zuvor schon einmal einen von 2009 bis 2012 befristeten Vertrag bei den Mainzern besessen hatte.

Worin liegt der große Streitpunkt?


Der Profifußball argumentiert: Unsere Branche ist so speziell, dass allein darin der geforderte Sachgrund für die Befristung von Verträgen liegt. Fußballer können ihren Beruf nur rund 15 Jahre lang ausüben. Kein Verein kann bei einem 30-jährigen Spieler abschätzen, wie gut er mit 34 noch sein wird. Und vor allem: Kein Verein kann seine Spieler bis zur Rente an sich binden, weil er dann irgendwann "50, 60 Profis im Kader" hätte, wie Mainz-Präsident Harald Strutz sagt. "Für mich steht außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann", meint der DFB-Vizepräsident Rainer Koch. Richterin Ruth Lippa hält jedoch dagegen: "Die Eigenart des Profifußballs an sich ist noch kein Sachgrund."

Wie geht es jetzt weiter?


Der Fall kann sich noch lange hinziehen. Denn Mainz 05 hat bereits angekündigt, vor das Landesarbeits- und zur Not auch vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Für die Vereine gibt es ein Horror-Szenario: Dass sie ihre Spieler künftig bis zur Rente weiterbezahlen müssen. "Das ist ein Thema, das eine weitreichende Bedeutung wie das Bosman-Urteil haben könnte - wenn es von den nächsthöheren Instanzen bestätigt wird", meint Strutz. Deshalb setzt die Fußball-Branche nun darauf, dass das Mainzer Urteil in der Berufungsverhandlung wieder gekippt wird. "In der Vergangenheit sind andernorts Richter zu gegenteiligen Entscheidungen gekommen", heißt es auch in er DFL-Erklärung vom Mittwoch.

Wie ist die Position der Spieler?


Das ist einer der zentralen Punkte in dieser Diskussion: Eine einheitliche Position der Fußball-Profis gibt es nicht. Ein Spieler, der wie Heinz Müller zum Zeitpunkt seiner Vertragsunterschrift kurz vor dem Karriereende steht, hat natürlich ein Interesse an einer möglichst langfristigen Bindung. Junge und aufstrebende Profis dagegen profitieren von dem System ständiger Zwei,- Drei- oder Vierjahresverträge. Es ermöglicht ihnen, regelmäßig neue Kontrakte auszuhandeln - und dadurch möglicherweise den Karrieresprung zu einem anderen Verein zu schaffen oder ein höheres Gehalt herauszuschlagen.

Klar ist aber auch: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz lässt sich nicht einfach dadurch umgehen, dass jeder unterschriebe Zwei- oder Dreijahresvertrag automatisch als Einvernehmen zwischen Club und Spieler gewertet wird. "Die juristische Kernfrage ist immer: Hätte der Spieler diesen Vertrag auch dann unterschrieben, wenn daneben ein unbefristeter Vertrag zu den gleichen Konditionen gelegen hätte?", sagt der Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VdV, Ulf Baranowsky.

Gibt es einen Kompromiss-Vorschlag?


Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler fordert seit Jahren einen Tarifvertrag für Profifußballer. Im Fall Müller sieht die VdV die Chance, dieses Ziel endlich zu erreichen. "Rechtssicherheit kann man nur durch einen Tarifvertrag schaffen. Der Fußball kann kein Interesse daran haben, dauerhaft in einer solchen Unsicherheit zu leben", meint Baranowsky. Ein solcher Tarifvertrag könne die Befristung von Verträgen verbindlich regeln - ganz im Sinne des bisherigen Systems, aber ohne Rechtsunsicherheit. "Davon würden Spieler, Clubs und Verbände gleichermaßen profitieren."