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Modernisieren Wofür eine Baugenehmigung erforderlich ist

25.01.2012, 10:38

Wenn ein älteres Objekt auf Vordermann gebracht werden soll, ist dies nicht immer nur Sache des Eigentümers. In welchen Fällen auch die örtliche Baubehörde eine Baugenehmigung erteilen muss, erläutert das Immobilienportal immowelt.de. Bei älteren Häusern sind früher oder später Sanierungsmaßnahmen wie Fensteraustausch oder eine zusätzliche Wärmedämmung notwenig. Die Entscheidung, welche Arbeiten durchgeführt werden dürfen, kann der Immobilieneigentümer jedoch nicht immer alleine treffen. Auch die örtliche Baubehörde muss unter Umständen ihre Zustimmung erteilen. Hier ein Überblick, in welchen Fällen eine Baugenehmigung nötig sein kann. Veränderungen und Nutzungsänderungen an einem bestehenden Gebäude unterliegen in vielen Fällen einer Genehmigungspflicht. Grundsätzlich regeln die baurechtlichen Vorschriften die Errichtung, Nutzung und Gestaltung eines Gebäudes. Zudem dienen sie beispielsweise der Standsicherheit, dem Schall- und Brandschutz sowie dem Wärme-und Feuchteschutz. Auch Denkmalschutzauflagen sind Bestandteil des Baurechts. Bei Modernisierungen, die das Aussehen oder die Nutzung des Gebäudes verändern, sollte sich der Eigentümer also an die örtliche Baubehörde wenden, um auf der sicheren Seite zu sein. Welche Maßnahmen durch eine Baugenehmigung bewilligt werden müssen, ist in den Bundesländern und auch dort wiederum in den Städten und Gemeinden individuell geregelt.Nur durch eine Anfrage bei derörtlichen Baubehörde lässt sichdaher verbindlich klären, ob fürdas Modernisierungsvorhaben imEinzelfall eine Baugenehmigungbenötigt wird.Über Schönheitsreparaturen imHausinneren wie Fliesen- und Malerarbeitenkann der Eigentümerfrei entscheiden, ebenso über dieErneuerung des Heizkessels undden Austausch der Wohnraumtüren.Auch die alten Fenster könnendurch gleich aussehende mitWärmeschutzverglasung ersetztwerden, falls das Haus nicht unterDenkmalschutz steht. Für einenDachgeschossausbau hingegenkann eine Baugenehmigung Voraussetzungsein, z.B. wenn eineneue Wohnung entsteht.In vielen Städten und Gemeindengilt eine Gestaltungssatzung,die festlegt, welche äußeren MerkmaleGebäude haben dürfen. Dortwird etwa das Aussehen von Fensternund Türen, die Fassadenmaterialienund Fassadenfarben, dieDachform, -neigung, -größe und-deckung festgelegt. Manchmalexistiert auch ein Bebauungsplan,der gewisse Merkmale vorgibt.Wird durch eine Modernisierungdas Aussehen eines Hauses verändert,sollte der Eigentümer deshalbmit seiner örtlichen Baubehördeabklären, ob sein Vorhaben dieGestaltungssatzung berührt unddurch eine Baugenehmigung bewilligtwerden muss.