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Trinkwasser: Vermieter in der Pflicht

27.01.2012, 13:37

txn-p. Mieter müssen sich darauf verlassen können, dass das Trinkwasser auch in der guten Qualität aus dem Hahn kommt, in der die Wasserversorger es liefern. Damit das kostbare Nass nicht durch veraltete Installationen verunreinigt wird, wurde die Trinkwasserverordnung aktualisiert. Für viele Vermieter bedeutet dies,dass sie zunächst jährlich einen akkreditierten Fachmann beauftragen müssen, der Wasserproben entnimmt und diese untersuchen lässt. Das zuständige Gesundheitsamt gibt hierzu Auskunft und nennt entsprechende Probenehmer. Bei Fragen zur Installation der vorgeschriebenen drei Entnahmestellen hilft der SHK-Fachbetrieb vor Ort weiter. Weitere Informationen zumTrinkwasser-Check im Internet unter www.wasserwaermeluft.de.