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Frequenz professioneller Zahnreinigungen hängt von Pflege ab

06.11.2014, 16:18
Wie häufig Zähne professionell gereinigt werden sollten, hängt von der allgemeinen Pflege ab. Foto: Patrick Pleul
Wie häufig Zähne professionell gereinigt werden sollten, hängt von der allgemeinen Pflege ab. Foto: Patrick Pleul dpa-Zentralbild

Berlin - Professionelle Zahnreinigungen sind sinnvoll. Doch wie häufig sollte man diese Leistung vom Zahnarzt in Anspruch nehmen? Das hängt von der allgemeinen Pflege der Zähne ab.

Wie oft eine professionelle Zahnreinigung sinnvoll ist, hängt davon ab, wie gut jemand seine Zähne pflegt. Außerdem spielt es eine Rolle, wie groß sein Risiko ist, an einer Parodontitis zu erkranken, erläutert Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Berlin. "Je gefährdeter ein Patient ist, desto höher sollte die Frequenz der Prophylaxe sein". Das könne bei einer schweren Parodontitis (Zahnfleischentzündung) durchaus viermal im Jahr sein.

Ist das Gebiss in bestem Zustand, reiche eine professionelle Zahnreinigung einmal im Jahr oder manchmal auch alle zwei Jahre aus. "Je besser ein Patient die Zahnpflege beherrscht, desto seltener muss der Zahnarzt beziehungsweise die Prophylaxe-Assistentin tätig werden", sagt Oesterreich.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen zumindest einen Teil der Kosten als freiwillige Leistung für ihre Versicherten. Oesterreich empfiehlt, sich vor der Behandlung bei der Kasse danach zu erkundigen. Bei der Zahnreinigung sollten Patienten darauf achten, dass bestimmte Schritte eingehalten werden. Dazu gehört zunächst eine gründliche Untersuchung des Gebisses durch den Zahnarzt, erst danach sollte eine dafür ausgebildete Praxismitarbeiterin mit der Reinigung beginnen.

Sie muss alle harten und weichen Ablagerungen entfernen sowie alle Zahnoberflächen und -zwischenräume reinigen. Auch eine Politur und eine Fluoridierung gehören dazu. In der Regel dauert die Prozedur rund eine Stunde, erläutert die BZÄK in einem pdf-Dokument zum Thema, das sich Patienten auf der Seite der Kammer herunterladen können.