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EU-Urteil: Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein

29.04.2015, 11:19

Luxemburg - Der Ausschluss Schwuler von der Blutspende kann laut einem EU-Urteil rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-528/13).

Konkret geht es zwar um einen französischen Fall, doch auch in Deutschland sind Männer, die mit Männern Sex haben, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen.

Ein
Blutspende-Verbot für Schwule könne gerechtfertigt sein, erklärten die Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen.


Nach Daten der Pariser Regierung aus den Jahren 2003 bis 2008 waren homosexuelle Männer die am stärksten von HIV-Neuinfektionen betroffene Gruppe. Die Ansteckungsrate war demnach 200 Mal höher als in der heterosexuellen Bevölkerung des Landes. Das Straßburger Gericht muss klären, ob diese Daten belastbar und weiterhin relevant sind.

Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.


Voraussetzungen zur Blutspende
Wer Blut spenden will, muss gesund und volljährig sein. Bei der ersten Spende sollte der Spender außerdem nicht älter als 65 Jahre sein. Darauf weist der Blutspendedienst Nord-Ost des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hin. Hat jemand bereits Blut gespendet, darf er das derzeit bis zu seinem 72. Geburtstag weiterhin machen, wenn sein Gesundheitszustand nicht dagegen spricht. Gesunde Männer können dem DRK zufolge bis zu sechsmal innerhalb von zwölf Monaten Blut spenden, gesunde Frauen im gleichen Zeitraum bis zu viermal. Der Abstand zwischen den Terminen muss mindestens acht Wochen betragen.