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Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen – und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren. Was aber geschieht, wenn man sich um die Grabpflege nicht (oder nicht mehr) selbst kümmern kann – weil man umzieht oder die Gesundheit es nicht mehr zulässt? Und wer versorgt einmal das eigene Grab? Gerade in der heutigen Zeit, in der die Generationen einer Familie nicht mehr unbedingt unter einem Dach wohnen, machen zeitliche Engpässe oder große Entfernungen eine regelmäßige Grabpflege für die Angehörigen oftmals unmöglich und beschwerlich. In solchen Situationen unterstützen Friedhofsgärtner bei der Planung und Ausführung und sind kompetente Ansprechpartner, wenn es um Grabbepflanzung oder eine Dauergrabpflege geht.
Grabpflege bietet Entlastung Kann eine Grabstätte nicht selbst gepflegt werden, bietet ein Dauergrabpflegevertrag mit den Treuhandstellen und Genossenschaften sowie den von diesen autorisierten örtlichen Friedhofsgärtnern Entlastung. Sowohl die vertraglichen Vereinbarungen als auch der Umfang der Leistungen können flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet werden. So gehört, neben der regelmäßigen Grabpflege, auch die Neuanlage und Bepflanzung des Grabes zum Serviceangebot der Friedhofsgärtner. Auch die Gestaltung des Blumenschmucks zur Trauerfeier und die individuelle Anfertigung von Gestecken zu den persönlichen und gesellschaftlichen Totengedenktagen sind seine Aufgabe. Die Laufzeit eines Pflegevertrages kann von fünf Jahren bis zum Nutzungsende des Grabes andauern.
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