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Fristende für Steuererklärung ist in diesem Jahr der 2. Juni

21.02.2014, 15:17

Berlin - Zwei Tage mehr Zeit bleibt in diesem Jahr allen, die ihre Steuererklärung wirklich erst auf den allerletzten Drücker machen: der 2. Juni 2014 ist Abgabeschluss für die Unterlagen von Privatleuten.

Der übliche Termin, der 31. Mai, ist in diesem Jahr ein Samstag - daher gibt es etwas mehr Zeit für die Steuererklärung. Privatpersonen, die zur Abgabe verpflichtet sind, können ihre Unterlagen beim Finanzamt bis zum darauffolgenden Montag einreichen, erläutert die Bundessteuerberaterkammer. Ein Steuerberater könne wie üblich die Frist bis zum 31. Dezember verlängern. Außerdem gibt es noch einige Neuerungen, die Steuerzahler beachten sollten:

Ehepaare können sich nicht mehr getrennt steuerlich veranlagen lassen. Das bedeutet, einzeln kann jeder Ehegatte grundsätzlich nur noch die Kosten absetzen, die er auch getragen hat. Stellen die Ehegatten einen übereinstimmenden Antrag, können die Aufwendungen aber auch jeweils zur Hälfte abgezogen werden.


Ein Urteil zum
Kindergeld wirkt sich auf die Gewährung der Kinderfreibeträge im Steuerbescheid aus. Neu ist: Der Anspruch auf Kindergeld endet nicht mehr mit der Eheschließung des Kindes, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: III R 22/13). Demnach erhalten Eltern nun auch Kindergeld, wenn ihr Kind mit einem Partner mit gutem Einkommen verheiratet ist. Bislang bestand ein Anspruch auf den Zuschuss für volljährige verheiratete Kinder nur, wenn der Ehegatte des Kindes finanziell nicht leistungsfähig war - zum Beispiel bei einer Studentenehe. Die Bundessteuerberaterkammer weist allerdings darauf hin, dass das Urteil zunächst nur für den entschiedenen Fall gilt. Es sei noch nicht bekannt, wie die Finanzverwaltung grundsätzlich damit umgeht.


Ehrenamtliche können für das Jahr 2013 mehr von der Steuer absetzen. Die Pauschale für Übungsleiter wurde um 300 Euro auf 2400 Euro pro Jahr erhöht. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ehrenämter im öffentlichen Bereich wie ein Vereinsvorstand ist um 500 Euro auf 720 Euro gestiegen.


Minijobber dürfen mehr behalten: Die Entgeltgrenze wurde von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Die Gleitzonenregelungen gilt nun für Beschäftigungen mit einem Verdienst bis 850 Euro.