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Verfahren bei Versicherungsombudsmann kostenlos

21.05.2014, 14:17

Berlin - Ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen ist für Verbraucher kostenlos. Lediglich eigene Ausgaben, zum Beispiel für Porto und Telefongespräche, müssen Verbraucher selbst tragen.

Einen Ombudsmann für Versicherungen kann man kostenlos in Anspruch zu nehmen. Darauf weist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin hin. Helfen kann der Ombudsmann bei Beschwerden zu Hausrat-, Gebäude-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, genauso wie bei Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Sind Verbraucher mit einer Entscheidung ihrer Versicherung nicht einverstanden, sollten sie sich zunächst an diese wenden. Erst wenn keine Einigung gefunden werden konnte, sollte der
Versicherungsombudsmann eingeschaltet werden. Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro kann der Schlichter für die Unternehmen verbindliche Entscheidungen treffen, bei höheren Streitwerten bis zu 100 000 Euro spricht er eine Empfehlung aus.


Ein wichtiger Vorteil: Für die Dauer des Verfahrens verjähren etwaige Ansprüche nicht. Sind Kunden mit der Entscheidung des Ombudsmanns nicht zufrieden, können sie sich danach an ein Gericht wenden.


Viele Kundenbeschwerden
Noch immer kämpfen zahlreiche Kunden nach ihrem vorzeitigen Ausstieg aus Lebensversicherungen um Nachzahlungen. Die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann für Versicherungen stieg 2013 und im ersten Vierteljahr 2014 deutlich an. Die Welle rollte vor allem, weil nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2012 gut ein Jahr lang unklar war, wieviel die Kunden zurückerhalten, wie Ombudsmann Günter Hirsch erklärte. "Der BGH riss eine vorübergehende Lücke in tausende Verträge."

Über alle Versicherungssparten hinweg gab es 2013 einen Beschwerde-Zuwachs um 8,6 Prozent auf gut 18 740. Mehr Beschwerden zählte Hirsch auch bei KfZ-Kasko-, Hausrat-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen. Rückgänge gab es bei Gebäude- und KfZ-Haftpflicht-Policen.