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Reform der Verbraucherinsolvenz: Schneller schuldenfrei?

19.06.2014, 08:17
Leere Taschen: Kann jemand seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, ist er insolvent. Foto: Peter Steffen
Leere Taschen: Kann jemand seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, ist er insolvent. Foto: Peter Steffen dpa

Frankfurt/Main - Die Konjunktur läuft rund und die Beschäftigung ist auf Rekordstand. Dennoch können jedes Jahr Tausende ihre Schulden nicht mehr stemmen. Am 1. Juli tritt die Reform der Verbraucherinsolvenz in Kraft. Was bringt sie Betroffenen?

Mehr als 91 000 Verbraucher haben im vergangenen Jahr den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen. Sechs Jahre dauert das Verfahren. Ab Sommer sollen Betroffene schneller eine Chance für einen Neuanfang bekommen. Doch Verbraucherschützer und Insolvenzrechtsexperten haben Zweifel am Erfolg der Reform.

Was ist die wesentliche Änderung?


Überschuldete Verbraucher sollen ihre Schulden schneller loswerden können.
Ab 1. Juli haben sie bereits nach drei Jahren die Möglichkeit für einen Neustart. Bei den meisten dürfte es aber wohl wie bisher sechs Jahre bis dauern, bis ihnen die restlichen Schulden erlassen werden.


Ist die Reform gelungen?


Der große Wurf ist es nicht, meinen Verbraucherschützer. "Die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre ist nicht realistisch, so wie es jetzt geregelt ist. Hier muss nachgebessert werden", sagt Birgit Höltgen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Die Reform bringt nicht so viel, wie man sich hätte wünschen können", sagt auch Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Was ist das Problem?


Nur wer innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter stemmt, kann von der Restschuld befreit werden. "Unsere Erfahrung ist, dass kaum ein Schuldner die 35 Prozent schafft", sagt Michael Bretz, Sprecher der Wirtschaftsauskunftei Creditreform. Hinzu kommen die Verfahrenskosten. Aus der Quote von 35 Prozent können schnell 60 Prozent und mehr werden. "Das kann nicht funktionieren", sagt Höltgen. In Europa können Verbraucher im Schnitt nach drei Jahren einen schuldenfreien Neustart wagen. "Wir bewegen uns leider wegen der hohen Hürden nicht in diese Richtung", sagt Niering.

Können Betroffene trotzdem früher schuldenfrei sein?


Ja, nach fünf Jahren - sofern Verbraucher den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten in diesem Zeitraum bezahlen können. Nach Angaben von Verbraucherschützern sind dies insgesamt mindestens 1500 bis 2000 Euro. Höltgen hält es für vorstellbar, dass diese Verkürzung häufiger in Anspruch genommen wird, für die Mehrheit der Schuldner werde das Verfahren wie bisher aber sechs Jahre dauern. Niering schätzt, dass weniger als 30 Prozent der betroffenen Verbraucher überhaupt die Verfahrenskosten bezahlen können.

Welche Änderungen gibt es noch?


Eine weitere Neuerung ist das Insolvenzplanverfahren, das es für Unternehmen schon länger gibt. Details der Entschuldung wie Höhe und Zeitraum werden individuell festgelegt, die restlichen Schulden können schneller erlassen werden. Voraussetzung: Die Quote muss etwas höher liegen als im Regelverfahren und der Schuldner muss die Verfahrenskosten bezahlen. "Das Planverfahren kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel Verwandte Geld zur Verfügung stellen", sagt Höltgen. Für Niering bietet zumindest das Insolvenzplanverfahren "die Möglichkeit, spürbare Verbesserungen für überschuldete Verbraucher zu erzielen". Im besten Fall könne das Insolvenzverfahren schon nach wenigen Monaten beendet werden.

Welche Vorteile hat die Reform?


Mieter von Wohnungsgenossenschaften sind grundsätzlich besser geschützt. Bereits seit letztem Sommer müssen sie nicht mehr fürchten, dass die gezahlten Einlagen gepfändet werden und sie deswegen aus der Wohnung fliegen. In der Vergangenheit waren lediglich Mietkautionen tabu. Allerdings gilt der Schutz nur für Einlagen bis maximal 2000 Euro.

Welche Folgen hat die Reform für Gläubiger?


"Gläubiger müssen sich keine Sorgen machen, dass mit der Reform dem Schuldenmachen Tür und Tür geöffnet wird", sagt Bretz. Möglicherweise bekommen sie sogar etwas mehr zurück als in der Vergangenheit. Banken hatten bisher in den ersten zwei Jahren des Insolvenzverfahrens Zugriff auf Teile des Lohnes, wenn der Verbraucher einen Kredit abgeschlossen hatte. "Die Lohnabtretung entfällt, dadurch gibt es etwas mehr Masse", sagt Niering. "Zunächst werden aber die Landesjustizkassen entlastet, als erstes müssen die Verfahrenskosten beglichen werden".

Wie beurteilen Inkassofirmen die Änderungen?


Inkassofirmen sehen die Neuregelung kritisch. "Viele Verbraucher verstehen das als ein Signal, dass sie sich leichter ihrer Zahlungsverpflichtungen entledigen können", befürchtet die Vizepräsidentin des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), Marion Kremer. Für die Gläubiger dürfte sich das "als ganz fatal erweisen". Diese Sorge teilt Niering nicht. "Die meisten Betroffenen haben eine jahrelange Leidensgeschichte hinter sich mit vergeblichen Versuchen einer außergerichtlichen Einigung, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen."


Verbraucherinsolvenz
Wer seine Schulden dauerhaft nicht zurückzahlen kann, ist insolvent. Gelingt es dem Schuldner nicht, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen, bescheinigt ein Anwalt oder ein Schuldnerberater das Scheitern der Verhandlungen. Danach kann das Insolvenzverfahren vor einem Amtsgericht eröffnet werden.

In sechs Jahren müssen dann möglichst viele Schulden abgetragen werden. In dieser "Wohlverhaltensphase" darf ein alleinstehender Schuldner ohne Unterhaltspflicht von seinem monatlichen Einkommen knapp 1050 Euro behalten. Verdient er mehr, wird der Rest an die Gläubiger verteilt. Für Schulden, die in dieser Zeit nicht zurückgezahlt werden, kann bei Gericht ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt werden. Ab 1. Juli können sich Betroffene unter bestimmten Umständen schon nach drei Jahren von der Restschuld befreien lassen.