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Briefkastenfirma muss Frau versprochenen Gewinn zahlen

04.07.2014, 13:16

Oldenburg - Wer einen Gewinn zusagt, muss den versprochenen Preis auch aushändigen. Eine Frau hatte geklagt, weil ihr ein Preisgeld von 20 mal 1000 Euro versprochen wurde - von einer Firma, die nicht existiert.

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte einen Unternehmer nach Angaben vom Freitag entsprechend zur Zahlung von 20 000 Euro, die in einem Gewinnschreiben genannt worden waren. Das Urteil ist rechtskräftig (AZ: 11 U 23/11).

Geklagt hatte eine Frau, die 2007 ein Schreiben von einer Firma namens Buchungszentrumwest mit einem Postfach in Achim bei Bremen erhielt. Darin war ihr als dritter Preis 20 mal 1000 Euro Bargeld zugesagt worden. Diese Firma existierte nicht, das Postfach wurde von einem Dritten betrieben und von dessen Tochter geleert. Da die Frau ihren Gewinn nicht vom Postfachbetreiber bekommen konnte, richtete sie ihre Klage gegen den Geschäftspartner.

Der Geschäftspartner des Postfachbetreibers sei der Absender der Gewinnmitteilung im Sinne des Gesetzes, entschieden die OLG-Richter. Dies könnten auch solche Unternehmer sein, die Verbrauchern unter nicht existierenden Firmen Gewinne versprächen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte mit dem Postfachbetreiber zusammengearbeitet habe. Er habe die Adressen geliefert, die Gewinnzusagen und Einladungsschreiben eingetütet und versandt.