1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Sinkender Beitragssatz und Aufschläge für Krankenversicherte

Sinkender Beitragssatz und Aufschläge für Krankenversicherte

11.07.2014, 13:23
Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Im Gegenzug können die Kassen aber einkommensunabhängige Aufschläge erheben. Foto: Jens Büttner
Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Im Gegenzug können die Kassen aber einkommensunabhängige Aufschläge erheben. Foto: Jens Büttner dpa-Zentralbild

Berlin - Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt - dafür kommen auf die 50 Millionen Kassen-Mitglieder im nächsten Jahr Zusatzbeiträge zu. Der Bundesrat hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet.

Der Bundesrat ließ am Freitag (11. Juli) die Finanzreform der Krankenversicherung passieren. Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern bezahlte Beitragssatz soll fest bleiben. Im Gegenzug können die Kassen dann vom Einkommen abhängige Aufschläge erheben. Wegen absehbarer Kostensteigerungen erwarten Experten steigende Zusatzbeiträge. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) kritisierte, die Kassenmitglieder müssten in Zukunft alleine sämtliche Finanzlücken schließen.

Mit dem Gesetz wird zudem der Weg für ein neues Institut frei, das Daten zur Qualität der Kliniken auswerten soll. Krankenhausvergleiche im Internet nach Behandlungserfolgen sollen möglich werden.

Beschlossen wurden zudem befristete Zuschläge der Kassen für Hebammen, so dass deren Problem steigender Haftpflichtprämien gemindert wird.

Der Bundesrat forderte mehr Mitsprache der Länder bei der Ermittlung der Klinikqualität sowie langfristige Lösungen für die Hebammen.