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Fahrzeughalter sollten Höhe des Steuerbescheids überprüfen

26.08.2014, 12:19

Berlin - Auto- und Motorradbesitzer aufgepasst: Eventuell müssen sie zu viel Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Grund: Durch Datenbankprobleme beim Zoll kann zu Fehlern gekommen sein.

Fahrzeughalter sollten die Höhe der
Kraftfahrzeugsteuer auf ihrem Steuerbescheid überprüfen. Denn der Zoll, der seit einigen Monaten dafür zuständig ist, kämpft derzeit mit Datenbankproblemen. Bei Unklarheiten sollten sich betroffene Autofahrer an das zuständige Hauptzollamt wenden, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Probleme können auch bei Lkw- und Motorradfahrern auftreten.


Betroffen seien vor allem Halter, die nach dem Zuständigkeitswechsel ein neues Fahrzeug angemeldet haben oder per Lastschriftverfahren zahlen. In einigen Fällen seien die Steuer falsch berechnet, ein zu hoher Betrag vom Konto abgebucht oder der Steuerzahler um eine erneute Einzugsermächtigung gebeten worden, berichtet Klocke.

Im ersten Halbjahr hat der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Finanzämtern übernommen. Die Datenbanken der Länder mit rund 58 Millionen Fahrzeugen sind automatisch in ein bundesweit einheitliches Computerprogramm eingespielt worden. Dabei sei es zu kleinen Übertragungsfehlern gekommen, die nun händisch korrigiert werden müssten, sagt Andreas Behnisch, Sprecher des Hauptzollamts Frankfurt an der Oder.

Auf Wartezeiten von ein paar Wochen sollten sich vor allem Halter einstellen, die ihr Fahrzeug abgemeldet und eine Erstattung beantragt haben, sagt Behnisch. Er sei aber optimistisch, dass es sich bei den Datenbankproblemen und den längeren Wartezeiten um "ein paar Anlaufschwierigkeiten" handelt.

Halter, die nicht per Lastschriftverfahren zahlen, werden in Zukunft keine Zahlungserinnerungen mehr erhalten. Sie müssen die Steuer an das Konto des jeweiligen Hauptzollamts bei der Bundesbank überweisen. Behnisch empfiehlt ihnen daher, einen Dauerauftrag einzurichten oder per Lastschrift zu zahlen.

Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer, die seit Juli 2009 eine Bundessteuer ist, kann ab sofort mit dem "
Kfz-Steuerrechner" auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums berechnet werden. Außerdem gibt es dafür eine kostenlose App für Smartphones (
iOS und
Android).