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DDR-Berufskraftfahrer können Erwerbsminderungrente erhalten

04.09.2014, 10:21
Das Landessozialgericht in Sachsen gab einem DDR-Berufskraftfahrer recht, der wegen Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente forderte. Foto: Julian Stratenschulte
Das Landessozialgericht in Sachsen gab einem DDR-Berufskraftfahrer recht, der wegen Berufsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente forderte. Foto: Julian Stratenschulte dpa

Chemnitz - Auch Berufskraftfahrer aus der ehemaligen DDR haben bei Berufsunfähigkeit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen.

Wer in der DDR Berufskraftfahrer war und diesen Beruf über einen längeren Zeitraum ausgeübt hat, genießt den Berufsschutz wie ein Facharbeiter. Das bedeutet, dass er auch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit bekommen kann. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen (Az.: L 5 R 830/12).

Der Fall: Der 1954 geborene Mann hatte sich noch zu DDR-Zeiten zum Berufskraftfahrer qualifiziert. Seit 1990 war er teils als Berufskraftfahrer, teils als Kraftfahrer und Tiefbauarbeiter und bis März 2011 wieder als Berufskraftfahrer beschäftigt. Er forderte aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Deutsche Rentenversicherung und das Sozialgericht hatten die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung insgesamt abgelehnt. Sie sahen in der Tätigkeit des Mannes keine Nähe zum Leitberuf eines Facharbeiters.

Das Urteil: Das Landessozialgericht Sachsen sah die Sache anders. Der Mann habe Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Versicherte, die zu Zeiten der DDR den Berufskraftfahrer erlernt und in diesem Beruf langjährig tätig gewesen seien, würden denselben Schutz genießen wie ein Facharbeiter.