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Bei Bränden zur Weihnachtszeit sind Geschenke versichert

01.12.2014, 16:19
Selten brennen so viele Kerzen wie in der Vorweihnachtszeit. Foto: Federico Gambarini
Selten brennen so viele Kerzen wie in der Vorweihnachtszeit. Foto: Federico Gambarini dpa

Berlin/Hamburg - Wenn der Adventskranz Feuer fängt: Gerade in der Vorweihnachtszeit gibt es viele Wohnungsbrände. Wer eine Hausratsversicherung hat, bekommt auch die Weihnachtsgeschenke ersetzt.

Gerade in der Vorweihnachtszeit gibt es viele Wohnungsbrände. Finanzielle Absicherung bieten in diesem Fall die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an allen beweglichen Sachen wie zum Beispiel Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Auch die Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind versichert. Schäden am Haus werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Damit die Versicherung den Schaden ohne Abzüge erstattet, sollten Kunden bei Vertragsschluss darauf achten, dass das Unternehmen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Der Grund: Lässt man Kerzen unbeaufsichtigt brennen, darf der Versicherer sonst seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Verzichtet die Gesellschaft auf diesen Einwand, ist das für den Kunden also von Vorteil.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) brennt es im Dezember häufiger als in den anderen Monaten des Jahres. Die Versicherer verzeichnen rund 40 Prozent mehr Feuerschäden als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Ende 2013 registrierten die Versicherer rund 11 000 Brände, für die sie insgesamt 29 Millionen Euro an ihre Kunden zahlten.