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Hinterbliebenenrente für Angehörige auch nach Sterbehilfe

05.12.2014, 09:22

Kassel - Können Angehörige eines Verstorbenen Hinterbliebenenrente beziehen, auch wenn beim Tod Sterbehilfe geleistet wurde? Das Bundessozialgericht hatte nun in einem Fall zu urteilen, in dem die Familie die lebenserhaltenden Maßnahmen nach vier Jahren abstellte.

Auch wenn Angehörige Sterbehilfe geleistet haben, kann ihnen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts eine Hinterbliebenenrente zustehen. Im konkreten Fall fiel ein Mann 2006 nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit ins Wachkoma. Nach fast vier Jahren entschied die Familie, die Magensonde entfernen zu lassen. Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, verweigerte die gesetzliche Unfallversicherung der Frau des Toten die Leistungen für Hinterbliebene. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vertritt in einem aktuellen Urteil eine andere Auffassung (AZ B 2 U 18/13 R).

Der Tote habe zu Lebzeiten erklärt, lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen. Deshalb handele es sich in dem Fall um einen gerechtfertigten Behandlungsabbruch, der kein Grund sei, die Leistungen nicht auszuzahlen. Damit bestätigten die Richter in Kassel Entscheidungen des Sozialgerichts Berlin und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einer wegweisenden Entscheidung. Das Recht auf Sterben dürfe nicht durch die Sozialgesetzgebung bestraft werden, sagte Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch. "Es wäre absurd, einen leidenden Menschen zum Leben zu zwingen, nur weil seine Familie sonst nicht versorgt würde."