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Bankkunden müssen Verlust der Geldkarte sofort melden

06.03.2015, 17:18

Frankfurt/Main - Bei einem Diebstahl oder Verlust der Geldkarte bekommen Bankkunden Schäden in der Regel ersetzt. Das gilt allerdings nicht im Fall grober Fahrlässigkeit. Darauf weist die Initiative Euro Kartensysteme hin. Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein Zettel mit der PIN-Nummer und die Karte zusammen im Portemonnaie steckten.

Wer seine Karte nicht sofort nach dem Verlust sperrt, handelt ebenfalls fahrlässig und riskiert, auf Schäden sitzenzubleiben. Deshalb sollten die zentralen Sperrnotrufnummern (116 116 sowie 01805 02 10 21) immer im Handy abgespeichert sein.