• 20. Mai 2013


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Langsame Richter - 3000 Euro Entschädigung für Klägerin

03.08.2012 16:26 Uhr |

Zu langer Prozess verhindert fairen Prozess - Foto: Peter Steffen



Magdeburg - Zeit ist Geld - dieses Motto gilt auch vor Gericht. Eine Klägerin erhält nun 3000 Euro Schadensersatz, da ihr Verfahren über zwei Jahre hinweg in die Länge gezogen worden ist.

Weil die Richter für ihre Entscheidung zu lange brauchten, hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg erstmals einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen. Eine Polizistin hatte gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revier geklagt - musste aber mehr als zwei Jahre auf die Entscheidung warten, wie das Gericht am Freitag (3. August) mitteilte. Sie bekam nun rund 3000 Euro zugesprochen (Aktenzeichen: 7 KE 1/11).

Damit dürfte erstmals in ganz Deutschland eine Entschädigung nach dem im Dezember in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zugesprochen worden sein. Zumindest in der einschlägigen Datenbank der Gerichte habe es bislang keinen vergleichbaren Fall gegeben, sagte eine Gerichtssprecherin.

Nach Auffassung des Senats war die Verfahrensdauer mit mehr als zwei Jahren angesichts der geringen Komplexität der zu entscheidenden Sache nicht mehr angemessen. Die Entschädigungen für lange Verfahren waren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Deutschland durchgesetzt worden. Mit einem zu langen Prozess werde das Recht auf ein faires und zügiges Verfahren verletzt.

Die Höhe der Entschädigung berechnete sich aus der Verzögerung plus der Unkosten, die der Klägerin durch die späte Entscheidung - die letztendlich in ihrem Sinne ausging - entstanden waren. Das Gesetz sieht eine Entschädigung von in der Regel 1200 Euro pro Jahr Verzögerung vor.




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Dokument erstellt am 2012-08-03 16:26:04
Letzte Änderung am 2012-08-03 16:26:04

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