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Tannenbaum oder Arbeitsplatz Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich Arbeitstage

Wer Heiligabend und Silvester frei hat und die Tage mit seinen Lieben verbringen kann, hat Glück. Denn die beiden Tage sind keine gesetzlichen Feiertage. Worauf man im Arbeitsvertrag achten sollte.

15.11.2016, 04:25

Bremen (dpa/tmn) - Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie an Heiligabend und Silvester automatisch freihaben. Doch das ist nicht der Fall: Beide Tage sind keine gesetzlichen Feiertage, erläutert die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin (Ausgabe November/Dezember 2016).

Zwar sind in vielen Arbeits- und Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen Sonderregeln zu finden, die Beschäftigten einen zusätzlichen freien Tag garantieren. Steht dort nichts, müssen Mitarbeiter aber Urlaub nehmen, wenn sie an diesen Tagen nicht arbeiten wollen. Zumindest 2016 stellt sich diese Frage für viele aber nicht: Heiligabend und Silvester fallen jeweils auf Samstage.