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Recht im Beruf Teilzeitanspruch im neuen Job erst nach sechs Monaten

Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, eine Fortbildung - es gibt viele Gründe, von einem Vollzeit-Job in Teilzeit zu wechseln. Doch der gesetzliche Anspruch darauf besteht nicht gleich zu Beginn einer neuen Stelle und es gibt weitere Regelungen zu beachten.

17.05.2017, 03:22

Köln (dpa/tmn) - Wer neu in einem Job startet, hat nicht sofort einen Anspruch darauf, von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. "Den Anspruch gibt es erst nach sechs Monaten", erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln.

Davor bestehe die Option, sich einvernehmlich auf einen früheren Zeitpunkt zu einigen. Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz muss der Mitarbeiter sein Teilzeitgesuch spätestens drei Monate vor dem Wunschbeginn stellen. "Unter Umständen ist es aber nicht klug, das Teilzeitgesuch bereits in der Probezeit einzureichen", gibt Oberthür zu bedenken.

Teilzeit- und Befristungsgesetz