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Aufgespießt Orgasmus-Streit vor Gericht

Drei Richterinnen müssen entscheiden, wie viele Höhepunkte mit einem Kondom möglich sind.

25.10.2015, 23:01

Düsseldorf (dpa/vs) l Die Sorten heißen „Make Love“, „Moonshine“ und „Spermamonster“: Das Berliner Unternehmen Einhorn produziert Kondome in schickem Design und mit einem Appell ans gute Gewissen. Fair, nachhaltig und vegan sollen die Präservative sein.

Fair – das hat sich aber bereits vor Jahren der Kölner Kondom-Produzent Fair Squared auf die Fahnen geschrieben. Geschäftsführer Oliver Gothe (46) fand das Treiben der Berliner Unternehmensgründer Waldemar Zeiler (33) und Philip Siefer (32) darum gar nicht fair. Die Firma Einhorn musste die Behauptung mit dem ersten Kondom streichen. Seitdem bekriegen sich die Kondomisten.

Die jüngste dieser Streitereien ist bei der Wettbewerbskammer 14c des Düsseldorfer Landgerichts gelandet (Az.: 14c O 124/15). Die drei Richterinnen der Kammer müssen nun entscheiden, wie viele Orgasmen man mit einem Kondom haben kann. Denn auf der Verpackung haben die Berliner geschrieben: „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen.“

Da hört der Spaß für Gothe auf. Kondome seien schließlich ein Medizinprodukt. „Die Anwendung muss schon wegen der HIV-Problematik ganz eindeutig sein.“ Die Berliner erklären ihre Verpackungsangabe so: „Zum guten Sex gehören bekanntlich zwei und warum sollte eine Frau bei der Verwendung eines Kondoms nicht zwei Orgasmen haben?“ Nimmt man den Orgasmus des Mannes dazu, sind es drei und bei sieben Kondomen nach Adam Riese 21 Orgasmen – trotz Einmal-Gebrauchs.

Doch die Rechnung hat die Düsseldorfer Richterinnen bislang nicht beeindruckt: Sie erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Satz. Einhorn legte Widerspruch ein. Am morgigen Dienstag wird der Fall nun im Gericht verhandelt. Der Streitwert ist auf 50.000 Euro festgesetzt. Ob es die Richterinnen auf eine Demonstration ankommen lassen, ist nicht bekannt.