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Mordprozess Lebenslange Haftstrafe für Berliner Raser

Im Prozess um ein Autorennen in Berlin wurden beide Täter wegen Mordes verurteilt. Sie erhielten lebenslange Gefängnisstrafen.

27.02.2017, 11:00

Berlin (dpa) l Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der "massiv selbstüberschätzend" unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, "zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten". Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

Die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses,  Renate Künast, hat das Urteil des Berliner Landgerichts zu illegalen  Autorennen begrüßt. Dieses Urteil "schreibt wirklich Rechtsgeschichte", sagte die  Grünen-Politikerin am Montag im rbb-Inforadio: "Was vorher manchmal  noch als Kavaliersdelikt angesehen wurde, kriegt jetzt eine ganz  klare Ansage. Das ist auch logisch, wie sollte man sonst den  Führerschein bekommen haben, ohne zu wissen, was hohe  Geschwindigkeiten ausmachen und hier sagt das Gericht, der Tod eines  Menschen ist in Kauf genommen worden und deshalb Mord. Das ist  wirklich eine klare Ansage."

Zugleich plädierte Künast für eine weitere Verschärfung der  Gesetze. Man sollte das Fahren mit extrem hoher Geschwindigkeit  generell unter Strafe stellen: "Wir müssen schlicht und einfach  sagen, dass stark überhöhte Geschwindigkeiten immer unter diesen  Straftatbestand fallen, dann würden wir auch andere Probleme lösen.  Dann wäre nämlich automatisch die Pappe weg, der Führerschein. Man  könnte daran andocken, dass das Auto eingezogen wird, also selbst  wenn es keine Verletzungen gibt, muss es eine klare Strafe geben."