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Pflegeausbildung Sorge: „Schulgeld ist Hohn“

Über die Reform der Pflegeausbildung sprach Steffen Honig mit dem Magdeburger CDU-Bundestagsabgeordneten Tino Sorge.

25.03.2016, 23:01

Volksstimme: Der Bundestag ist derzeit mit dem sogenannten „Pflegeberufereformgesetz“ befasst. Worum geht es?

Tino Sorge: Bisher erfolgten die Ausbildungen unterschiedlich, d.h. zum Krankenpfleger/in und Kinderkrankenpfleger/in nach dem Krankenpflegegesetz sowie die Ausbildung zum Altenpfleger/in nach dem Altenpflegegesetz. Dies soll nun zu einem einheitlichen Berufsbild, der Pflegefachkraft, verbunden werden. Hintergrund sind die veränderten Anforderungen, insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung. Heutzutage werden in Krankenhäusern und Pflegeheimen häufig viele hochbetagte Patientinnen oder Patienten mit chronischen und/oder Mehrfacherkrankungen betreut. Da sind Kranken- und Altenpflege häufig gar nicht mehr genau auseinanderzuhalten, gehen vielmehr ineinander über. Kurz gesagt: Ziel ist es, diese Kompetenzen zusammenzuführen und zusätzlich die Durchlässigkeit zwischen den Berufen zu erhöhen.

Wie muss die Ausbildung gestaltet werden, damit alle Sparten mehr davon haben als bisher?

Bereits jetzt sind die Schnittmengen zwischen den einzelnen Berufszweigen schon erheblich. Gleichzeitig sind große Veränderungen in den Pflegeanforderungen und bei den Versorgungsstrukturen zu verzeichnen, beispielsweise durch steigende Patientenzahlen bei Mehrfacherkrankungen und chronischen Leiden. Zusätzlich haben wir wesentlich kürzere Liegezeiten in den Krankenhäusern. Deshalb ist es wichtig, Kompetenzen zu bündeln.

Eine andere Sichtweise ist: Weil die Not groß ist, packen wir alles zusammen und machen einen Einheitsberuf daraus. Bei einem Kind Fieber zu messen, ist etwas anderes, als einen Senioren ins Bett zu heben.

Ich gebe Ihnen recht, wir müssen aufpassen, dass nicht ein Bereich „hinten runterfällt“. Die Reform der Pflegeberufe hin zu mehr Generalistik und Durchlässigkeit untereinander darf natürlich nicht dazu führen, dass es bei den Absolventen am Ende womöglich zu einer Abstimmung mit den Füßen kommt: Wenn anschließend ein Großteil in die stationäre Krankenpflege ginge, wo aktuell besser bezahlt wird und die Arbeit vermeintlich leichter ist und niemand mehr in die Altenpflege, wäre genau das Gegenteil erreicht. Das darf nicht passieren.

Bleiben wir beim Verdienst. Wäre es nicht zwingend notwendig, im Zuge der Berufsreform auch die Einkommen im Pflegebereich deutlich zu erhöhen?

Es geht nicht ausschließlich um die Vergütungsunterschiede zwischen Kranken- und Altenpflege, obwohl dies ein wichtiger Punkt ist. Genauso entscheidend ist auch, die generelle Wertschätzung in der Gesellschaft für Pflegeberufe, gerade der Altenpflege, zu verbessern. Alle wissen, wie wichtig Altenpflege ist, aber die Anerkennung für diese Tätigkeit steht oft in keinem Verhältnis dazu. Stichwort Vergütung: Im Pflegebereich machen die Personalkosten bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten aus, gerade bei den ambulanten Pflegediensten. Ich sehe es daher kritisch, wenn einerseits der Mangel an Pflegekräften beklagt wird, gleichzeitig aber in Pflegesatzverhandlungen von den Kostenträgern, d.h. den Kassen, (zwar) mit Blick auf die Beitragsstabilität hart verhandelt wird, wohlwissend, dass die Vergütung der Pflegekräfte dann darunter leidet. Viele Pflegekräfte wandern daher aus Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen oder Süddeutschland ab, wo teilweise 500 oder 600 Euro monatlich mehr zu verdienen sind. Das verschärft den Fachkräftemangel zusätzlich und da müssen wir als Politiker auch ran.

In welcher Form?

Es muss nicht nur mehr Geld in die Ausbildung fließen, sondern wir müssen genauer hinschauen, welche Vergütungsverhandlungen zwischen den Akteuren erfolgen. Die Politik sollte grundsätzlich staatlich nicht festlegen, was gezahlt wird. Das sollten die Tarifparteien bzw. Verhandlungspartner machen. Wenn wir aber von Attraktivität der Pflegeausbildung reden, geht es gar nicht, dass Auszubildende in Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen für die Ausbildung auch noch Schulgeld zahlen müssen! Schulgeld für Pflegeberufe ist ein Hohn, wenn händeringend nach Altenpflegern gesucht wird und diejenigen, die es machen wollen, bei privaten Ausbildungsträgern noch aus eigener Tasche bis zu 150 Euro im Monat bezahlen müssen. Gleichzeitig reichen die bestehenden staatlichen Ausbildungskapazitäten nicht aus.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führt ein Gutachten ins Feld, dass die Verfassungsmäßigkeit des Reformgesetzes bezweifelt. Halten Sie es für verfassungsfest?

Als Jurist halte ich diese pauschale Behauptung für an den Haaren herbeigezogen. Statt uns in formaljuristischen Kompetenzdebatten zu ergehen, sollten wir daran arbeiten, wie wir als Bund gemeinsam mit den Ländern endlich mehr Leute für die Pflegeberufe begeistern können. Anfang Mai werden wir im Bundestag eine große Anhörung zum Pflegeberufereformgesetz durchführen. Parallel erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium derzeit die konkrete Ausbildungsverordnung zum Gesetz. Wir haben als Parlamentarier von Anfang an deutlich gemacht, dass wir die Verordnung vor der 2. und 3. Lesung des Gesetzes in der Hand haben wollen. Dies war mir persönlich sehr wichtig, damit wir über Ausbildungsinhalte und Strukturen entscheiden können und mit den vorgesehenen zusätzlichen 300 Millionen Euro nicht am Bedarf vorbei ausgebildet wird.