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Atom-Gesetz Milliarden-Paket zu Atom-Altlasten

Der Bundestag stellt die Weichen für den Entsorgungspakt des Staates mit den AKW-Betreibern. Fragen und Antworten zu den Details.

15.12.2016, 09:32

Berlin (dpa) l Der Staat will mit den Energieriesen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW einen Pakt zur Entsorgung des Atommülls schließen. Danach sollen die Konzerne bis 2022 etwa 23,55 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Der soll die Zwischen- und Endlagerung von Müll managen, die Unternehmen können sich von der Haftung "freikaufen". Für Stilllegung, Abriss und Verpackung des Atommülls bleiben die Konzerne verantwortlich. Den entsprechenden Gesetzentwurf soll der Bundestag am Donnerstag beschließen.

Was soll mit dem Gesetzespaket erreicht werden?

Spätestens Ende 2022 werden alle Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet, doch der Atommüll bleibt noch Jahrzehnte erhalten. Die Kosten für dessen Entsorgung sollen die Betreiber der Atomkraftwerke zahlen, die Jahrzehnte lang üppige Gewinne erwirtschaftet haben. Die Konzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall haben aber inzwischen mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Daher soll die Finanzierung des Atomausstiegs gesichert werden – auch im Fall einer Konzernpleite. Die Verursacher sollen sich nicht aus der Verantwortung stehlen können. Gleichzeitig sollen das "Überleben" der Energiekonzerne gesichert und Risiken für die Steuerzahler minimiert werden.

Was kosten Stilllegung und Atommüll-Lagerung?

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstieges (KFK) hatte Schätzungen von mindestens rund 48 Milliarden Euro unterstellt – berechnet allerdings zu Preisen von 2014. Das dürfte sich noch ändern. Ein Szenario kam bis 2099 auf Gesamtkosten – mit Inflation und steigenden Kosten – von fast 170 Milliarden Euro.

Haben die Atomkonzerne Vorsorge getroffen?

Sie haben Rückstellungen gebildet, um künftige Zahlungsverpflichtungen bedienen zu können. Zu dieser Absicherung sind sie verpflichtet. Bis Ende 2014 waren mehr als 38 Milliarden Euro für Abriss und Entsorgung gebildet worden. Wegen der niedrigen Zinsen mussten die Unternehmen mehr beiseite legen – Ende 2015 knapp 40,1 Milliarden Euro. Die Milliarden liegen nicht auf Konten, sondern stecken in Anlagen, Vermögen und Beteiligungen. Wegen des Zinsrisikos könnten die Langfrist-Verpflichtungen auf bis zu 70 Milliarden Euro steigen.

Wie soll die Arbeitsteilung zwischen Bund und Konzernen aussehen?

Einen Teil der Rückstellungen sollen die Konzerne behalten, die damit Stilllegung, Rückbau und "endlagergerechte" Verpackung des Mülls finanzieren. Experten rechnen hier mit Kosten von bis zu 60 Milliarden Euro. Eingeführt wird eine gesetzliche Nachhaftung auch für die von den Konzernen beherrschten Betreibergesellschaften. Die Unternehmen müssen auch Kostensteigerungen tragen. Außerdem werden diese Rückstellungen transparenter ausgewiesen und gesichert – Bilanzierungstricks sollen nicht möglich sein.

Wie wird die Zwischen- sowie Endlagerung geregelt?

Für die langfristige Zwischen- sowie Endlagerung des Atommülls wird der Bund zuständig. Die Konzerne sollen dafür etwa 17,4 Milliarden Euro plus Risikoaufschlag von fast 6,2 Milliarden Euro an einen staatlichen Fonds bis zum Jahr 2022 zahlen – um so die Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung abzugeben. So kann das Geld im Falle von Konkursen nicht verloren gehen. Zwischen- und Endlagerung dürften sich bis weit ins Jahr 2090 hinziehen. Der Fonds soll das Geld anlegen und "arbeiten" lassen, so dass der Betrag in den nächsten Jahrzehnten noch steigt. Das Risiko für die Steuerzahler wird so zumindest minimiert, aber nicht komplett ausgeschlossen.

Sind das die endgültigen Einzahlungsbeträge?

Das wird sich zeigen. Die bisher festgesetzten Einzahlungsbeträge sollen jedenfalls noch einmal überprüft werden – "unter Berücksichtigung der Differenz zwischen den für die Jahre 2015 und 2016 kalkulierten Ausgaben" der Konzerne und den durch Wirtschaftsprüfer bestätigten tatsächlichen Ausgaben. Experten gehen davon aus, dass die Summe am Ende noch höher ausfallen dürfte.

Können sich die Konzerne damit freikaufen?

Von der Haftung freigestellt werden sie, wenn sie jeweils auch den Risikozuschlag an den Fonds überweisen. Die Konzerne können den Aufschlag spätestens bis Ende 2022 nebst Zinsen entrichten. Auch eine Ratenzahlung ist möglich. Die letzte Rate ist spätestens Ende 2026 zu zahlen – und der jeweils ausstehende Betrag zu verzinsen.

Was ist mit den Klagen der Konzerne gegen den Atomausstieg?

Die Konzerne hatten jüngst angekündigt, ein Bündel Klagen gegen den Staat fallen zu lassen. Koalition und Grüne pochen darauf, dass auch die restlichen Klagen zurückgezogen werden. Dies betrifft den Streit um die Brennelemente-Steuer. Zudem hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall vor einem Schiedsgericht in den USA auf 4,7 Milliarden Euro Entschädigung geklagt. Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen des Bundestages in den Verhandlungen mit den Konzernen für die Rücknahme aller Klagen einzusetzen.