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Brexit Raus aus der EU, aber wie?

In Brüssel beginnnen die Brexit-Verhandlungen. Die Positionen der EU und der Briten liegen bei vielen Fragen weit auseinander.

Von Verena Schmitt-Roschmann 18.06.2017, 23:01

Brüssel (dpa) l Ein Jahr nach der Entscheidung der Briten für den EU-Austritt geht es los: Die Bedingungen der Scheidung sollen ab Montag ausgehandelt werden. Die Europäische Union hat sich über Wochen akribisch vorbereitet und detaillierte Forderungskataloge veröffentlicht.

Von britischer Seite sind weniger Details bekannt. Was sie durchsetzen will, steht im Wesentlichen im Austrittsgesuch von Premierministerin Theresa May vom 29. März dieses Jahres und in einem sogenannten Weißbuch. Ein Vergleich:

● Rechte der Bürger: Sowohl die EU als auch Theresa May bezeichnen es als besonders wichtig, die Zukunft der 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien und der 1,2 Millionen Briten auf dem Festland zu klären. Es geht vor allem um Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie Zugang zu Sozialversicherungen. Die EU möchte, dass ihre in Großbritannien ansässigen Bürger dieselben Rechte behalten wie Einheimische und dass sie sie vor dem Europäischen Gerichtshof einklagen können. London schreibt als Vorschlag im Weißbuch nur, wer ununterbrochen fünf Jahre lang straffrei in Großbritannien – oder als Brite im Rest der EU – gelebt habe, habe automatisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Brexit-Minister David Davis ließ zudem vorige Woche Informationen über ein „großzügiges Angebot“ durchsickern: Alle EU-Bürger, die vor dem britischen Austrittsgesuch vom 29. März nach Großbritannien kamen, sollen ihre bisherigen Rechte behalten, wie britische Medien berichteten.

 

● Irische Frage: Irland bleibt EU-Mitglied, Nordirland geht mit Großbritannien raus aus der EU. Die Folge: Eine EU-Außengrenze durchtrennt die Insel, die derzeit als gemeinsamer Wirtschaftsraum funktioniert. Das ist politisch heikel, weil in Nordirland nach wie vor der Konflikt zwischen London-treuen Protestanten und republikanischen Katholiken schwelt, die Unabhängigkeit oder die Einheit mit Irland wollen. Sowohl die EU als auch die britische Regierung betonen, sie wollten eine neue befestigte Grenze unbedingt vermeiden. Nur wie die Grenze durchlässig und dicht zugleich werden soll, ist bislang unklar.

 

● Schlussrechnung: Die EU verlangt den britischen Anteil für Finanzentscheidungen, die man gemeinsam getroffen hat – für den EU-Haushalt, gemeinsame Fonds oder Pensionslasten. Inoffizielle Berechnungen gehen von 100 Milliarden Euro oder mehr aus. Offiziell wird keine Zahl genannt. Vielmehr fordert die EU, sich auf eine Berechnungsmethode und einen britischen Anteil an EU-Finanzpflichten zum Zeitpunkt des Austritts zu einigen. Im Gegenzug soll Großbritannien weiter von bestehenden EU-Programmen profitieren dürfen. May hat nach EU-Angaben erklärt, ihr Land schulde der EU überhaupt nichts. Öffentlich hat sie gesagt, Großbritannien werde keine großen Summen mehr zahlen. Doch ihr Trennungsgesuch lässt Spielraum: Zu diskutieren sei eine „faire Regelung der Rechte und Verpflichtungen Großbritanniens als scheidendes Mitgliedsland“.

 

● Freihandelsabkommen: May will, dass Großbritannien aus dem Binnenmarkt und der Zollunion ausscheidet. Stattdessen will sie ein „weitreichendes, mutiges und ambitioniertes Freihandelsabkommen“ sowie ein neues Zollabkommen. Diese Verträge will May zusammen mit den Bedingungen der Trennung aushandeln – als Paketlösung. Die EU blockt das ab. Zuerst müssten „ausreichende Fortschritte“ bei den drei genannten Hauptthemen der Trennung erzielt werden. Erst danach könnte es um die künftigen Beziehungen gehen. Ein Handelsabkommen könne erst nach dem Brexit Ende März 2019 geschlossen werden.

Offenbar hat sich die britische Seite nun auf diese Abfolge eingelassen – so interpretiert jedenfalls Brüssel die Einigung auf den Verhandlungsstart am Montag.