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Bundesrat Gaffern droht Gefängnis

Ob Unfall oder Brände - Schaulustige sind schnell vor Ort. Oft erschweren diese die Arbeit der Rettungskräfte.

19.06.2016, 08:41

Berlin (dpa) l Neugieriges Gaffen, das Hilfseinsätze bei Unfällen erschwert, soll nach dem Willen des Bundesrats unter Strafe gestellt werden. Die Länderkammer beschloss am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Wenn jemand Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdiensten behindert, sollen demnach bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe drohen. Einen Riegel vorschieben will der Bundesrat außerdem bloßstellenden Fotos von Getöteten, die sich oft im Internet verbreiten. Dies soll mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Vorlage des Bundesrats geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Das Parlament muss sich dann damit befassen.