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Gutachten UN-Gremium stärkt Assange den Rücken

Julian Assange steht nach langer Zeit wieder im Mittelpunkt. Welches Gewicht hat die Rückendeckung der UN?

05.02.2016, 23:01

London/Genf (dpa). Wikileaks-Gründer Julian Assange, der sich seit Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, ist nach Meinung von UN-Rechtsexperten ein Opfer von Freiheitsberaubung und willkürlicher Haft. Verantwortlich sei das juristische Vorgehen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am Freitag in Genf. Die Regierungen beider Länder müssten dafür sorgen, dass sich Assange wieder frei bewegen könne. Doch dass er die Botschaft bald als freier Mann verlässt, ist eher wenig wahrscheinlich.

Während Stockholm und London die Einschätzung der UN-Experten kategorisch zurückwiesen, sprach Assange von einem „Sieg“. „Es ist jetzt die Aufgabe von Schweden und Großbritannien, diese Entscheidung umzusetzen“, sagte der 44-Jährige via Video-Link aus der Botschaft. Die Schlussfolgerungen der UN-Arbeitsgruppe seien „rechtlich bindend“. Dagegen bezeichnete der britische Außenminister Philip Hammond das Gutachten als „lächerlich“, Assange sei ein „Flüchtling vor der Justiz“, am britischen Vorgehen ändere sich nichts.

Assange war 2012 in die ecuadorische Botschaft geflüchtet, um sich einem schwedischen Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entziehen. Die Verjährungsfrist endet 2020. Deshalb liegt gegen ihn weiterhin ein europäischer Haftbefehl vor. Der Australier bestreitet die Anschuldigungen.

Zuvor hatte die Internet-Plattform Wikileaks Hunderttausende geheime US-Militärdokumente veröffentlicht und Washington dadurch schwer verärgert.

Assange erklärt, er befürchte, dass Schweden ihn an die USA ausliefern könnte, wo ihm eine lange Haftstrafe drohe. Die schwedische Regierung versicherte, Assange riskiere nicht, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden. Es liege auch kein entsprechendes Gesuch der Amerikaner vor.

Die UN-Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzender, der südkoreanische Experte für internationales Recht, Seong-Phil Hong. Assange müsse für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft seit Juni 2012 sowie zuvor für Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, erklärte die Gruppe.

Von den fünf Juristen stimmten nur drei für die Entscheidung zugunsten von Assange. Der ukrainische Experte für internationale Strafjustiz, Wladimir Toschilowski, sprach sich dagegen aus. Die australische Menschenrechtsexpertin Leigh Toomey enthielt sich der Stimme unter Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt – Assange kommt auch aus Australien.

Es sei „ungewöhnlich“, dass Gutachten des Gremiums nicht einstimmig angenommen werden, erklärte die Arbeitsgruppe. Dennoch sei es „indirekt juristisch bindend“, da es sich auf internationale Konventionen stütze. Das internationale Recht biete allerdings keine Möglichkeit, seine Anerkennung zu erzwingen.

Assange selbst hatte 2014 bei der UN-Arbeitsgruppe Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“. Er könne die Botschaft nicht verlassen, ohne sofort festgenommen zu werden.

„Mr. Assange hat sich dazu entschieden, freiwillig in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben und die schwedischen Behörden haben keinen Einfluss auf seine Entscheidung, dort zu sein“, schrieb der Leiter der Rechtsabteilung im schwedischen Außenministerium Anders Rönquist an die UN-Arbeitsgruppe. „Es steht Herrn Assange frei, die Botschaft zu jeder Zeit zu verlassen.“

Die britische Regierung erkennt das Gutachten der UN-Rechtsexperten nicht an. „Das ändert nichts“, teilte das Außenministerium in London mit. London werde das Gutachten anfechten. Assange entziehe sich mit seiner Flucht in die Botschaft Ecuadors einem rechtmäßigen schwedischen Haftbefehl.

Die Justizbehörden Schwedens, Großbritanniens und Ecuadors verhandeln bereits seit längerem über Möglichkeiten einer juristischen Befragung Assanges innerhalb des Botschaftsgebäudes.