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Präsidentenwahl Österreichs Qual mit der Wahl

Nach Annulierung folgt nun Verschiebung der Abstimmung über das Präsidentenamt in der Alpenrepublik. Neuer Termin ist der 4. Dezember.

12.09.2016, 23:01

Wien (dpa) l Die Suche nach einem neuen Bundespräsidenten stellt Österreich vor gewaltige Herausforderungen. Zunächst wurde die Stichwahl vom Mai wegen Formfehler vom Verfassungsgerichtshof annulliert, nun wurde der Termin der Wiederholung wegen schadhafter Wahlunterlagen verschoben. Eigentlich sollte am 2. Oktober das neue Staatsoberhaupt bestimmt werden. Nun wird die Bevölkerung am 4. Dezember wieder an die Urne gerufen. Der Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen (72) gewann in der für ungültig erklärten Stichwahl knapp vor dem Kandidaten der FPÖ, Norbert Hofer (45).

Was ist das Problem mit den Wahlunterlagen?

Ein Klebstoff, der sich löst. Der verschließbare Briefumschlag von zahlreichen Wahlkarten wurde zum Teil bereits fehlerhaft ausgeliefert. Der Klebestreifen der Formulare kann sich aber auch erst nach einigen Tagen lösen. Das führt dazu, dass korrekt abgegebene Stimmen später für ungültig erklärt werden müssten. Im schlimmsten Fall hätten Stimmzettel sogar auf dem Postweg verloren gehen können. Eine Tranche des Klebstoffes kommt aus Deutschland. Augenscheinlich defekte Wahlunterlagen selbst wieder zusammenzuleimen, gilt als Wahlmanipulation.

Warum konnten die Wahlunterlagen nicht einfach getauscht werden?

Die Herstellung neuer Unterlagen hätte zu lange gedauert. Außerdem wird der Auftrag der kleinen privaten Druckerei nun entzogen und der privatisierten Staatsdruckerei übergeben. Damit soll sichergestellt werden, dass keine Probleme mehr auftauchen. Das Bundeskriminalamt ermittelt, wie es zu der Panne kommen konnte. Sabotage wird bislang ausgeschlossen.

Wieso konnte der neue Termin nicht einfach beschlossen werden?

Österreich betritt mit der Verschiebung juristisches Neuland. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, das Datum einer Wahl zu ändern. Nur im Fall des Todes von einem der beiden Kandidaten war das bislang möglich. Eine entsprechende Gesetzesänderung soll nun so schnell wie möglich im Parlament auf den Weg gebracht werden.

Wer darf bei der kommenden Wahl zur Urne schreiten?

Der Stichtag für die Erstellung der Wähler-Evidenz war bisher der 24. April. Laut dem Urteil der Höchstrichter hätte das eigentlich so bleiben sollen. Seither sind aber etwa 34 000 Menschen gestorben und andererseits über 31 000 Jugendliche 16 Jahre alt geworden. Diese hätten laut aktueller Gesetzeslage nicht wählen dürfen. Ihr Name stand nicht in der Liste der Berechtigten. Die Mehrheit der Parlamentsparteien hat sich nun für eine Änderung der Wähler-Evidenz ausgesprochen, damit auch die Jungen ihr Kreuz machen dürfen.

Wem nützt diese Situation?

Der immer größer werdende Unmut in der Gesellschaft gegen die herrschenden Strukturen und das Versagen des Staates spricht eher für den FPÖ-Kandidaten Hofer. Die rechtspopulistische Partei sammelt schon seit langem erfolgreich Proteststimmen ein. Das Budget beider Kandidaten leidet aber stark unter dem unerwartet langen Wahlkampf.

Wie viel Geld kostet den Staat die Verschiebung?

Das Innenministerium hat mit Kosten von rund 2,2 Millionen Euro für die Wiederholung des zweiten Wahlgangs gerechnet. Der Staat prüft nun Schadenersatzansprüche gegenüber der privaten Druckerei.

Sozialdemokrat Heinz Fischer füllt seit Juli nicht mehr die Rolle des höchsten Repräsentanten aus. Hat ein Präsident bisher gefehlt?

Die Aufgaben des Präsidenten wurden in der Zwischenzeit von den drei Nationalratspräsidenten wahrgenommen. Besonders pikant: Dem Präsidium gehört auch Präsidentschaftsanwärter Hofer an. Realpolitisch braucht Österreich einen Präsident vor allem bei der Regierungsfindung. Sollte die wackelige Koalition aus Sozial- und Christdemokraten also nicht bis zum regulären Wahltermin im Herbst 2018 halten, würde ein Präsident wohl spürbar fehlen.