1. Startseite
  2. >
  3. Deutschland & Welt
  4. >
  5. Der zerbrochene Stuhl

Aufgespießt Der zerbrochene Stuhl

Ein Gast verklagt einen Magdeburger Wirt, nachdem er beim Hinsetzen gestürzt ist.

Von Elisa Sowieja 19.11.2015, 00:01

Magdeburg l Dass ein Restaurantbesuch Gefahren birgt, dürfte jedem bekannt sein. Schließlich kann ein Gast selten prüfen, ob das servierte Steak nicht etwa von einem Koch gebraten wurde, der seine Kontaktlinsen verloren und deshalb beim Verfallstag die 13 mit einer 28 verwechselt hat. Oder ob dem mit Tellern bepackten Wirt in der Küche nicht vielleicht ein Nieser entfleucht ist. Dass eine Gefahr aber selbst vom Mobiliar ausgehen kann, das macht man sich doch selten bewusst. Wie real diese ist, musste ein Besucher einer Magdeburger Gaststätte jüngst schmerzlich erfahren.

Der Pechvogel wollte mit seiner Frau frühstücken. Doch als er sich unbeschwert auf einem Stuhl niederließ, brach dieser zusammen. So plagten ihn neben Hunger nun auch Verletzungen – Körperstellen und Ausmaß sind nicht überliefert. Wie sich herausstellte, lag die Ursache für den Stuhl-Sturz in einem Defekt des Möbelstücks. Der Mann reichte Klage ein. 3000 Euro Schmerzensgeld wollte er vom Wirt, plus 7000 Euro Verdienstausfall. Nun allerdings hat das Zivilgericht entschieden: Der Gast bleibt auf seinen Forderungen sitzen. Dabei zeigte der Richter durchaus Mitgefühl. „Die Kammer bedauert ausdrücklich den bedauerlichen Unfall des Klägers“, heißt es in der Begründung. Doch dann kommt das Aber. „Gleichwohl gibt es Lebensbereiche, in denen ein Unglück eintreten kann und trotzdem dem Schädiger kein schuldhaftes Verhalten zuzuschreiben ist.“ Konkret: Der Wirt muss zwar sein Mobiliar „auf Tauglichkeit“ überprüfen. Allerdings reicht eine „Sichtkontrolle“. Ruckeln nicht nötig. Ein Tipp zur Vorbeugung: Vor dem Platznehmen den Kellner bitten, sich kurz zu setzen.