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Aufgespießt Die letzte Nudel ist noch nicht gegessen

Ein religiöser Verein darf auf seine Messe nicht mit Schildern hinweisen. Kirche ist eben nicht gleich Kirche.

15.04.2016, 05:03

Templin (dpa/vs) l Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf im brandenburgischen Templin nicht mit eigenen Schildern für seine „Nudelmesse“ werben. Das ist das ernüchternde Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder). Der Templiner Vereinsvorsitzende Rüdiger Weida hatte darauf gepocht, dass seine „Kirche“ als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie die etablierten Kirchen, die mit Schildern für ihre Gottesdienste werben.

Mit dem Landesbetrieb Straßenwesen habe er im Dezember 2014 im Beisein des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert (Die Linke) eine mündliche Vereinbarung geschlossen, wonach der Verein an den Templiner Ortseingängen Hinweisschilder aufstellen darf. Diese Vereinbarung hatten Vertreter der Behörde bestritten. Schriftlich gab es nichts.

Für „Pastafari“-Chef Weida kam die Klageabweisung nicht überraschend. „Dieses Urteil ist nur der Schritt in die nächste Instanz“, sagte er. Bis irgendwann das Brandenburger Oberlandesgericht entschieden hat, sind die „Nudelmesse“-Schilder weiter in Templin zu sehen. Der Bürgermeister hat ihnen einen Platz an städtischen Masten gewährt. Die letzte Nudel ist noch nicht gegessen.