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Aufgespießt Kriminelle Kreidekritzel

Brandenburgische Stadt leitet Bußgeldverfahren gegen Eltern eines siebenjährigen Mädchens ein.

17.05.2016, 23:01

Neuruppin (dpa/vs) l Eine Siebenjährige hat mit einer Kreidemalerei in einer Spielstraße in Brandenburg das Ordnungsamt auf den Plan gerufen. Die Behörde habe gegen die Eltern ein Bußgeldverfahren wegen unerlaubter Bemalung der Straße eingeleitet, sagte die Mutter des Mädchens. Eine Zahlungsaufforderung gab es noch nicht. Allerdings forderte die Behörde die Eltern auf, die Kreide zu beseitigen. Andernfalls werde damit eine Firma auf Kosten der Familie beauftragt.

Was war passiert: Das Mädchen hatte am Himmelfahrtstag mit bunter Kreide ein „P“ und Streifen für drei Parkbuchten auf die Fahrbahn vor dem Wohnhaus in Neuruppin gemalt, da die Familie Besuch erwartete. Nun hätte man annehmen können, dass dem Kind ein unerlaubter Eingriff in den ruhenden Verkehr vorgeworfen wurde. Nein, die strafbare Handlung bestand in der „Verunreinigung“ der Straße.

Der SPD-Stadtverordnete und Anwalt Klaus-Dieter Miesbauer zeigte sich entsetzt. Als er die Stadtordnung mitbeschlossen habe, wäre niemand auf die Idee gekommen, dass eine Kindermalerei eine „Verunreinigung“ darstellen könne. Immerhin: Er will nun beantragen, dass Kindermalereien straffrei bleiben.