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Aufgespießt Gericht kippt Obergrenze

Neun Papageien sind keiner zu viel.

18.02.2016, 23:01

Geldern (dpa/vs) l Eine Tierfreundin am Niederrhein darf trotz eines städtischen Verbot eine Schar munter zwitschernder Papageien in ihrer Wohnung halten. Die Verfügung der Stadt Geldern aus dem Jahr 2013 sei mit einer falschen Rechtsgrundlage begründet, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Donnerstag.

Die Frau hielt über mehrere Jahre bis zu neun Kakadus. Wegen der Schreie der Tiere kam es immer wieder zum Streit mit den Nachbarn. Die Stadtverwaltung verbot der Frau mit Verweis auf Bauplanungsrecht die Haltung von mehr als zwei Tieren. Sonst würde das Maß der üblichen Wohnnutzung überschritten. Das sah das Gericht anders. Zum Wohnen zähle das Halten von Tieren wie Hunden, Katzen und Vögeln. Dabei spiele die Zahl keine Rolle.

Die Stadt hatte für die Klage schlicht die falsche Rechtsgrundlage gewählt. Mit einem Verbot nach dem Immissionsschutzgesetz zum Schutz der Nachbarn vor Krach wäre sie möglicherweise durchgekommen, ließen die Richter durchblicken. Darauf hätte man kommen können.